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Doppelmord in Aspern: Prozess rund um Einweisung des Täters im August

Ein Schwurgericht wird Anfang August über die Einweisung des Aspern-Täters entscheiden
Ein Schwurgericht wird Anfang August über die Einweisung des Aspern-Täters entscheiden ©LPD Wien
Nach der Bluttat an einem Ehepaar im Stadtteil Aspern in der Donaustadt wird sich Anfang August ein Wiener Schwurgericht mit dem Fall auseinandersetzen und entscheiden, ob der Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird.
Tatort und Tatwaffe
Täter wird ausgeliefert
Mordverdacht in Schweden
Tod durch Erschlagen
Ehepaar tot gefunden
Am Tatort in Donaustadt

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrem Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten, welches besagt, dass der gebürtige Pole zum Zeitpunkt der Tat, am 19.Mai 2015, zurechnungsunfähig war. Der gebürtige Pole leidet an einer durchgehenden paranoiden Schizophrenie und ist dem Sachverständigen zufolge nicht schuldfähig, weshalb ihm kein Mordprozess gemacht werden kann.

Parallelen zur Bluttat in Göteborg auch Teil der Verhandlung

Gegenstand der Verhandlung ist auch eine Bluttat in Göteborg, die auf Ersuchen der schwedischen Behörden in das Wiener Verfahren einbezogen wurde. Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, wies die Bluttat in Aspern frappante Parallelen zu einem Verbrechen auf, das der Mann knapp vier Wochen zuvor in Schweden begangen haben soll.

Der Pole behauptet, innere Stimmen hätten ihm befohlen, in Wien Gerhard H. und seine Ehefrau Erna zu töten. Zwei Tage, bevor das Ehepaar ums Leben kam, hatte sich der 30-Jährige auf einem verwilderten Nachbargrundstück niedergelassen, wo er zunächst im Freien hauste. Hunger und Durst dürften ihn schließlich dazu getrieben haben, in das Haus des Ex-Politikers einzudringen. Die beiden wurden auf ihn aufmerksam, worauf er die beiden mit Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand bzw. einem Messer zu Tode gebracht haben soll.

Sohn entdeckte die Leichen seiner Eltern

Der Sohn des Paares entdeckte in der Nacht auf den 22. Mai 2015 die übel zugerichteten Leichen seiner Eltern im Eingangsbereich des Hauses in der Böckingstraße bzw. im Garten. Am Körper der Frau hatte der Täter mit Holzlasur den Schriftzug “Tantal” hinterlassen, ehe er das Weite suchte. Er wurde Anfang Juni mit Europäischem Haftbefehl in Düsseldorf festgenommen und zur Strafverfolgung an die Wiener Justiz ausgeliefert.

Die Parallelen des Wiener Falls zu jenem in Göteborg sind unübersehbar. Am 22. April 2015 soll der 30-Jährige in das alte, verlassen wirkende Haus eines 79 Jahre alten Mannes eingebrochen und die Räumlichkeiten durchwühlt haben. Als der Besitzer nach Hause kam, dürfte ihn der Eindringling ohne Vorwarnung mit einem Messer attackiert haben. Er versetzte dem Mann Stiche in Kopf, Hals und Brust. Kausal für den Todeseintritt war eine klaffende Wunde an der rechten Halsseite. Mit dem Blut des Opfers schrieb er “Tantal” auf die Leiche. Wie später in Wien, duschte sich der mutmaßliche Täter noch, versorgte sich mit neuer Kleidung und nahm Bargeld mit.

Rätselraten um “Tantal”-Schriftzug

Nach seiner Überstellung nach Wien gab der 30-Jährige gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen an, er habe “Böses” tun wollen. Was er mit dem Schriftzug “Tantal” ausdrücken wollte, konnte bzw. wollte der Mann nicht beantworten. Sollten die Geschworenen dem Unterbringungsantrag Folge leisten, kann der Mann ohne zeitliche Begrenzung so lange im Maßnahmenvollzug angehalten werden, bis Experten überzeugt sind, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

(APA/Red.)

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