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Beschädigung bei Demo: Haftet meine Auto-Versicherung?

Beschädigungen im Zuge einer Demonstration: Wann haftet meine Auto-Versicherung?
Beschädigungen im Zuge einer Demonstration: Wann haftet meine Auto-Versicherung? ©Bilderbox.at (Symbolbild)
Viele Wiener, die ihre Autos möglicherweise in einem Bereich abstellen, in der eine Demonstration stattfindet, stellen sich zwangsläufig die Frage: Haftet meine Auto-Versicherung für Schäden? Verkehrsexperten des ARBÖ geben Tipps.

Bei einigen Demonstrationen, vor allem im Hinblick auf den Abend des Akademikerballs, gab es in der Vergangenheit Sachbeschädigungen.

Sachbeschädigung bei Demo

Der ARBÖ weist darauf hin, dass Autobesitzer, deren Fahrzeuge eventuell im Zuge der Kundgebungen beschädigt werden, mitunter keine Versicherungsleistung erwarten können. “Der Kunde läuft Gefahr, von der Versicherung abgelehnt zu werden, denn “politische Gewaltanwendungen” zählen zu den Standardausschlüsse von Kfz-Kaskoversicherungen”, sagt ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel.

Wann haftet meine Auto-Versicherung?

Die meisten Versicherungsverträge weisen explizit darauf hin, dass Gefahren wie Streik, Aufruhr, Plünderungen, Terrorismus, politische Gewalthandlungen, Sabotage sowie sonstige bürgerliche Unruhen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sind.

Zum Teil können Vandalismus-Attacken (wie zum Beispiel das Zerkratzen des Autolacks) durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden, im Zusammenhang mit politisch motivierten Angriffen greift dieser Kasko-Baustein wohl nicht. “Wir wissen, wie genau Versicherungen sind, daher sollte sich niemand auf einen solchen Rechtsstreit einlassen”, meint Hufnagel. Der ARBÖ rät Innenstadt-Anrainern, ihre Autos außerhalb der Demonstrationswege oder in sicheren Parkgaragen zu parken.

 

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