“Wir wurden heute von der MA 58 gebeten, unsere Anlage freiwillig zu schließen. Diesem Ansinnen sind wir nicht nachgekommen. Die MA 58 ist daraufhin mit rund einem Dutzend Beamten bei uns vorstellig geworden und hat den Lift wegen Gefahr im Verzug gesperrt. Auf mehrmalige Nachfrage, worin die Gefahr bestünde, wurde uns keine Antwort gegeben; es wurde uns auch kein Bescheid oder ein anderes Schriftstück ausgehändigt. Wir fragen uns, warum die Behörde drei Tage nach einem Sportunfall die Anlage sperrt. Hat es diese Gefahr bei 2,3 Mio Fahrten seit 1982 oder in den letzten drei Tagen nicht gegeben? Die Antwort ist aus unserer Sicht relativ einfach: Es gibt schlichtweg keine Gefahr im Verzug, die Anlage ist sicher; sie ist dutzendfach geprüft, kommissioniert und ohne Beanstandungen in Betrieb. Weltweit gibt es rund 500 Wakeboard-Liftanlagen, die unser Hersteller geliefert hat. Es ist kein einziger vergleichbarer Sportunfall bekannt. Dass es bei Freizeitsportanlagen zu Unfällen kommt, kann naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Ski-Lift käme aber niemand auf die Idee, den Lift zu schließen, weil sich jemand beim Liftfahren verletzt.
Es ist aus unserer Sicht nach wie vor auszuschließen, dass es technische Ursachen für den Sportunfall gibt. Das Verhalten der Behörden ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir gehen aber im Sinne einer jahrelangen, guten Kooperation mit den Behörden davon aus, dass wir relativ rasch den Betrieb wieder aufnehmen werden, da es aus unserer Sicht nichts gibt, was dem im Wege stehen kann. Wir sind in intensiven Gesprächen mit den Behörden, um herauszufinden, was zur Sperre geführt hat. Es kann auf jeden Fall nichts sein, was auch nur im Entferntesten mit dem Sportunfall zu tun hat. Nach wie vor warten wir auf die Aussage der verletzten Sportlerin, um Rückschlüsse auf den Unfallhergang ziehen zu können.”