AA

76-Jähriger nach Angriff auf Radfahrer verurteilt

Nach schwerer Körperverletzung wurde der 76-Jährige Pensionist verurteilt
Nach schwerer Körperverletzung wurde der 76-Jährige Pensionist verurteilt ©Bilderbox
Nachdem ein 76-jähriger Pensionist einen Radfahrer mit einem abgebrochenen Ast krankenhausreif geschlagen hat, wurde er heute zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Ende November letzten Jahres war der Pensionist mit seinem 72 Jahre alten Bruder und einem Chihuawawa-Mischling auf einem Treppelweg bei der Donauinsel unterwegs, als ein Mountainbiker ebenfalls dort zugegen war. Als der Hund dem Radfahrer nachlief, trat dieser mehrmals nach ihm.

Attacke auf Radfahrer wegen Hund

Insgesamt vier Mal flitzte ein Mann mit einem Mountainbike an ihnen vorbei, obwohl auf dem Weg an sich Radfahren verboten ist. Mehrfach soll er mit einem Bein in Richtung des Hundes getreten haben, der nicht angeleint war und stets kläffend dem Radfahrer hinterherlief. Das Brüderpaar bedachte den Sportler jedes Mal mit nicht druckreifen Schimpfwörtern. Beim letzten Mal bremste der Radfahrer und stieg ab, weil – wie der 54-Jährige nun als Zeuge Richter Marc Farkas erklärte – “es für mich etwas zu klären gab”. Was er zu sagen hatte, kam nicht gut an. Er wurde mit einem abgebrochenen Ast niedergeprügelt und erlitt einen Jochbein- und Kieferbruch sowie einen Bruch der rechten Augenhöhle. “Er wollt’ uns an Vortrag halten”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Zudem hätte der Unbekannte ihn und seinen Bruder in ein Gebüsch drängen wollen: “Das ist ihm nicht gelungen.” Sein Bruder hätte das “mit einer von den Bibern abgenagten Weide” unterbunden: “Ich hab’ diesen Herrn nicht ein Mal mit dem kleinen Finger angegriffen.” Dazu wäre er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht imstande gewesen, versicherte der Angeklagte: “Ich hab’ einen Herzschrittmacher. Wenn ich da einen Schlag drauf krieg, lieg ich da und es ist aus.” Folglich könne er “kein Handgemenge riskieren”.

Jüngerer Bruder als angeblicher Täter

Der Bruder bestätigte im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht, er habe zugeschlagen. Der Radfahrer habe zunächst ihn “auf a Böschung g’schupft” und dann auf seinen älteren Bruder losgehen wollen: “Der is’ krank. I hab a Angst g’habt. Er is’ mei anziger Bruder. Da hab ich durchdraht und ihm ane geb’n.” Der Schwerverletzte war sich jedoch sicher, dass es nicht der 72-Jährige war, der ihn ins Spital befördert hatte. Der “untersetztere, etwas breitere” Mann und also der Angeklagte sei der Täter gewesen, gab er sich überzeugt. Der Richter glaubte dem Radfahrer und sprach diesem obendrein eine finanzielle Wiedergutmachung von 1.000 Euro zu. Verteidiger Werner Tomanek legte dagegen umgehend volle Berufung ein. Der Anwalt – bekennender Hundeliebhaber – zeigte für den Radfahrer nicht das geringste Verständnis, weil man einen Hund dieser Größe nicht einfach attackieren soll.

(APA/Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • 76-Jähriger nach Angriff auf Radfahrer verurteilt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen