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Urteil im Fall Leonie: Viereinhalb Jahre Haft für Vater wegen tödlicher "Strafdusche"

Fall Leonie- Urteil - Mädchen 28 Stunden nach Verbrühen ins Spital gebracht
Fall Leonie- Urteil - Mädchen 28 Stunden nach Verbrühen ins Spital gebracht ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am Freitag, den 18. März wurde im Wiener Landesgericht der Prozess um den Tod der kleinen Leonie eröffnet. Der Vater, er bekannte sich "nicht schuldig", wurde zu viereinhalb Jahre Haft verurteilt.
Spitalsbericht erwartet
Leonie erlag Verletzungen
Mädchen in Lebensgefahr
Vom Vater verbrüht
Das Gutachten
Prozess in Wien startet

Die Mutter der kleinen Leonie wusste, dass ihr Freund das Mädchen regelmäßigen “Strafduschen” unterzog. Ihre Tochter sei “ein aufgewecktes Kind, sehr lebhaft, ein Wirbelwind” gewesen, meinte die 27-Jährige in ihrer Einvernahme. Manchmal sei sie “stur, trotzig” gewesen. Um sie zu “beruhigen”, habe ihr Partner sie dann manchmal in die Badewanne gestellt und “kurz mit kaltem Wasser abgespritzt”.

Das Urteil im Fall Leonie

Der Vater der kleinen Leonie  ist am Freitag, den 18. März im Wiener Straflandesgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat ging davon aus, dass der 28-Jährige seine knapp dreijährige Tochter einer “Strafdusche” unterzogen hatte. “Die Todesfolge ist Ihnen zuzurechnen”, stellte die Vorsitzende Elisabeth Reich fest. Auch die Mutter wurde im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Die 27-Jährige erhielt ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt.

Für das Gericht war ein besonders schwerer Fall von Kindesmisshandlung gegeben, der den Tod des kleinen Mädchens zu Folge hatte. Ausdrücklich wies die Vorsitzende darauf hin, dass der Vater seit zumindest einem Jahr seine “Strafduschen” praktiziert hätte. Aus general- und spezialpräventiven Gründen bedürfe es ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit des Mannes eines “strengen Zeichens”. Viereinhalb Jahre seien bei einer Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren angemessen, betonte Reich: “Es ist wichtig, dass hier ein Zeichen gesetzt wird. So etwas ist intolerabel. Es darf niemand denken, dass das eine geeignete Erziehungsmaßnahme ist. Das ist menschenunwürdig.”

Beiden Elternteilen sei außerdem “hundertprozentig bewusst gewesen, dass das Kind im Krankenhaus versorgt gehört”, kam die Richterin auf das sogenannte Nachtatverhalten zu sprechen, das ebenfalls als Quälen und Vernachlässigen einer Unmündigen gewertet wurde. Die Mutter wurde für dieses Unterlassen (“Sie hätten etwas machen müssen!”) zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt, wobei die Richterin andeutete, dass die 27-Jährige gute Chancen hat, den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest und nicht im Gefängnis verbringen zu müssen: “Das kann man so machen, dass Sie nicht in Haft müssen.”

Prozess in Wien

Der 28-Jährige – ein Call-Center-Angestellter – bekannte sich zum Verhandlungsauftakt ebenso “nicht schuldig im Sinne der Anklage” wie seine mitangeklagte ehemalige Lebensgefährtin. Die Staatsanwältin legte beiden das Quälen und Vernachlässigen Unmündiger zur Last. Der Mann soll Leonie schon seit längerem regelmäßig strafweise kalt abgeduscht haben, wenn diese nicht zu beruhigen war. Auch bei der letztlich zum Tod führenden Dusche handelte es sich laut Anklage um eine Disziplinierungsmaßnahme. Der 28-Jährige hatte in seiner polizeilichen Einvernahme wörtlich zu Protokoll gegeben, er habe das Mädchen “zur Bestrafung nach einem hysterischen Anfall” kalt abduschen wollen, “damit sie wieder zur Besinnung kommt”. Weil der Einhandmischer im Bad nicht richtig funktionierte, sei aber versehentlich heißes Wasser herausgeschossen.

ABD0057-20160318
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Vor Richterin Elisabeth Reich änderte der Mann seine bisherige Verantwortung und erklärte nunmehr, er habe seine Tochter “normal duschen” und anschließend zu Bett bringen wollen. Er habe “bedauerlicherweise den Duschkopf gleich hinten angelegt und den Hahn aufgedreht”. Sofort habe Leonie einen “gellenden Schrei” ausgestoßen: “Ich habe sofort abgedreht, als ich gemerkt habe, dass sie schreit.” Das Wasser sei “weniger als eine Sekunde aufgedreht gewesen”. Er habe sich “total erschreckt” und gefragt, “was da überhaupt passiert ist in dem Moment”. Ihm sei klar geworden: “Ich dürfte die Temperatur verwechselt haben.”

Der 28-Jährige räumte an, die knapp Dreijährige habe während dieses Vorgangs “wegzukommen versucht, über die Badewanne drüber und raus”. Ihr Rücken sei gerötet gewesen: “Ich kann sagen, dass ich nur mehr rot gesehen habe.”

Details zum Vorgang bekannt

Von der Richterin auf seine bisherigen Angaben angesprochen – denen zufolge soll sich Leonie gegen die Bestrafung gesträubt haben, worauf sie der Mann mit einer Hand an der Schulter fixierte, ihr mit der anderen Hand den Duschkopf an den Nacken legte und zwei bis drei Sekunden Wasser über ihren Körper rinnen ließ -, entgegnete der 28-Jährige: “Ich weiß nicht, wie ich auf diese Geschichte gekommen bin.” Als sie den lauten Schrei ihrer Tochter vernahm, war die Mutter ins Badezimmer gelaufen. Sie war erst kurz vorher mit ihrem damaligen Lebensgefährten, einem zweiten gemeinsamen, ein paar Monate alten Kind und einem siebenjährigen Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung in die Wohnung in Wien-Floridsdorf gezogen.

Leonie habe geweint, ihr Freund sei “völlig aufgelöst” gewesen und habe “Ich habe Scheiße gebaut” gesagt, erinnerte sich die mittlerweile 27-Jährige. Der Rücken des Mädchens habe “ausgeschaut wie nach einem richtigen Sonnenbrand”. Mutter und Vater erklärten übereinstimmend, sie hätten “nicht geglaubt, dass es so schlimm ist” und deshalb nicht unverzüglich ein Spital aufgesucht. Der Vater besorgte stattdessen in einer Nachtapotheke ein kühlendes Spray, Desinfektionsmittel und Verbandszeug. Damit wurde Leonie vorerst versorgt.

Mädchen nach 28 Stunden ins Spital gebracht

Am auf den inkriminierten Duschvorgang folgenden Morgen sei Leonie “quengelig” gewesen, “aber nicht so, dass sie geschrien hätte”, sagte die 27-jährige Mutter in ihrer Einvernahme. Während ihr Freund zur Arbeit ging, habe sie sich um ihre insgesamt drei Kinder gekümmert. Am Nachmittag habe das Mädchen aber zu wimmern begonnen. Da habe sie festgestellt, dass sich am Rücken große Blasen gebildet hatten und sich die Haut teilweise abzulösen begann.

“Ich habe versucht, sie zu beruhigen. Ich bin mit ihr durch die Wohnung gegangen”, gab die Frau zu Protokoll. Auf die Frage der Richterin, weshalb sie in dieser Situation nicht ins Spital gefahren sei, erwiderte die 27-Jährige, sie habe noch das Heimkommen ihres Partners abwarten wollen.

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Erst 28 Stunden nach dem Abduschen wurde Leonie am Abend des 26. Oktober 2014 vom Vater ins Spital gebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft dies beiden Elternteilen als Vernachlässigen einer Unmündigen vor, da der knapp Dreijährigen infolgedessen verspätet eine fachgerechte medizinische Behandlung zuteilwurde. Wie Gerichtsmediziner Wolfgang Denk dazu in seinem Gutachten ausführte, verlängerte das Verhalten der Eltern Leonies Schmerzen und erhöhte das Risiko von Komplikationen.

Zwei Mal im Monat “Strafduschen”

Die Frau hat sich mittlerweile vom Vater ihrer zwei jüngsten Kinder getrennt und ist auch in eine andere Wohnung gezogen. Leonies jüngerer Bruder und ein Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung wachsen bei ihr auf. Zwei Mal im Monat soll es zu den “Strafduschen” gekommen sein – das hatte Leonies Vater zumindest in seiner polizeilichen Einvernahme erklärt.

Auch diese Aussage korrigierte der 28-Jährige in der Gerichtsverhandlung. Es sei höchstens einmal im Monat passiert, und auch das nicht immer. Das Beruhigen des “aufgeweckten, sehr aktiven Kindes” habe “nicht immer funktioniert. Wenn wir sie nicht beruhigen haben können, haben wir sie mit kaltem Wasser abgespritzt”, gab der Call Center-Angestellte bekannt. Leonie habe “immer wieder versucht, ihren Kopf durchzusetzen”, sei aber grundsätzlich “ein sehr nettes Kind” und “ein Sonnenschein” gewesen, betonte der Vater. Die “Strafduschen” hätten “eine bis zwei Sekunden” gedauert. Die richterliche Frage nach ihrer Wirkung beantwortete der Angeklagte mit: “Sie ist ruhiger geworden und hat aufgehört zu schreien”.

Verteidiger Roland Friis bezeichnete den Mann als “äußerst liebevollen Vater und Familienmensch”. Es sei “ein tragisches Unglück” passiert, beiden Angeklagten sei äußerstenfalls “leichte Fahrlässigkeit”, aber keine grobe Vernachlässigung vorwerfbar.

Leonie starb im Krankenhaus

Laut Sachverständigem wies Leonie zweit- bis viertgradige Verbrennungen am Rücken auf. 15 Prozent der Körperoberfläche des Mädchens waren betroffen. Bei Kindern unter vier Jahren sei damit grundsätzlich “ein erhebliches Risiko, an den Folgen der Verbrennungen zu versterben” verbunden, sagte Denk. Das Mädchen habe sich im Spital zunächst noch in einem stabilen Zustand befunden, nachdem man geschädigte Hautteile operativ entfernt hatte. Das Mädchen musste aber vor jedem Verbandswechsel sediert werden, so stark waren die Schmerzen. Ende Oktober trat dann eine “dramatische Verschlechterung” ein, referierte Denk.

Leonies Leberwerte stiegen an, das Mädchen war apathisch und bewegte sich kaum mehr. Schließlich kam es zu einem Leber- und am Ende zu einem Multiorganversagen. Am 10. November war das Mädchen tot. Wie der Gerichtsmediziner erläuterte, wurde der Todeseintritt dadurch “wesentlich begünstigt”, dass man der knapp Dreijährigen hochdosierte Schmerzmittel verabreichen musste, die eine Gewebsschädigung der Leber bewirkten. Denk betonte in diesem Zusammenhang, dass die Medikamentengabe in jedem Fall medizinisch indiziert war und seitens des Krankenhauses kein wie auch immer gearteter Behandlungsfehler vorlag.

Leonies Vater machte während der Urteilsverkündung einen geschockten Eindruck, bemühte sich aber eben so Fassung zu bewahren wie seine ehemalige Lebensgefährtin. Verteidiger Roland Friis bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

>> Kleinkind starb nach “Strafdusche”: Das Gutachten

(APA/ Bilder: APA/GEORG HOCHMUTH )

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