Vom Landesgericht Steyr gibt es daher laut Mayer aktuell keinen Antrag für ein Widerrufsverfahren der bedingten Entlassung. Wenn es wegen der Vorfälle in Wien zu einer Anklage kommt, dann könne das dafür zuständige Gericht die Entlassung “aus Anlass einer neuen Tat” widerrufen, erläuterte der Gerichts-Vizepräsident.
47-Jähriger wegen zweifachen Mordes verurteilt
Der wegen zweifachen Mordes verurteilte Österreicher war wie vereinbart nach seiner bedingten Entlassung am 6. November nach Ägypten ausgewandert. Danach kündigte er an, wegen der besseren Gesundheitsversorgung hierzulande Ende Jänner zu einer medizinischen Behandlung zurückzukehren. Seine Angaben seien mittlerweile überprüft und von einem Krankenhaus in Wien bestätigt worden, sagte Mayer. Amyn G. habe sich in dem Spital in stationärer Behandlung befunden.
Nach Schießerei in Lebensgefahr
Der Gesundheitszustand des 47-Jährigen verschlechterte sich und der Patient war laut Mayer vorübergehend in Lebensgefahr. Der Spitalsaufenthalt verlängerte sich dadurch und in weiterer Folge waren weitere Ambulanzbesuche notwendig. Amyn G. hat nach Abschluss der Behandlung “alles der Bewährungshilfe bekanntgegeben”, hielt Mayer fest. Um den 20. Februar wollte er Österreich wieder verlassen.
Handgranate bei Einbruchsversuch
Allerdings soll Amyn G. dann wie berichtet am 23. Februar in Floridsdorf mit einem Komplizen einen Einbruch in einem Einkaufszentrum verübt und sich mit Handgranate und Pistole bewaffnet der Festnahme widersetzt haben. Er wurde angeschossen und war vorübergehend erneut in Lebensgefahr.
Amyn G. schweigt beharrlich
Es habe keinen Grund für eine Weisung an Amyn G. zur Bekanntgabe seines Aufenthaltsortes in Österreich gegeben, sagte Mayer. Gegen ihn bestand kein Aufenthaltsverbot. Die Polizei sucht derzeit nach dem Unterschlupf des Verdächtigen, weil befürchtet wird, dass sich dort weitere gefährliche Waffen befinden. Der 47-Jährige schwieg bisher in den Einvernahmen. Nach seiner Haftentlassung im Vorjahr hatte Amyn G. der Bewährungshilfe in Österreich seinen privaten und beruflichen Aufenthaltsort in Ägypten bestätigt, sagte Mayer. In dem nordafrikanischen Land lebte und arbeitete der 47-Jährige bei einem Onkel. (APA)