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Fall Leonie: Sachverständige wurde von Staatsanwaltschaft beauftragt

Fall Leonie: Die Ermittlungen zum Tathergang sind im Gange
Fall Leonie: Die Ermittlungen zum Tathergang sind im Gange ©APA (Sujet)
Zum Fall des am Montag verstorbenen zweijährigen Mädchens Leonie liegt der Wiener Staatsanwaltschaft nun ein medizinischer "Kurzbericht" des SMZ Ost vor, sagte deren Sprecherin, Nina Bussek, am Freitag.
Spitalsbericht erwartet
Leonie erlag Verletzungen
Mädchen in Lebensgefahr
Vom Vater verbrüht

Nun wird infolge ein Gutachten erstellt, um den Tathergang zu klären, “ebenso ist ein Experte beauftragt, die sanitären Begebenheiten in der Wohnung zu untersuchen”, sagte Bussek.

Obduktion der Leiche

Nach dem Vorliegen beider Gutachten wird über das weitere Vorgehen in der Causa entschieden. Die Leiche des Kindes wurde bereits auf Anordnung des Staatsanwaltschaft von einem Gerichtsmediziner obduziert, so der KAV-Sprecher Christoph Mierau.

Zweijährige verbrüht: Der Fall Leonie

Das Mädchen erlitt die letztendlich tödlichen Verletzungen, nachdem es von seinem Vater in Wien-Floridsdorf heiß abgeduscht worden sein soll. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Quälens einer Unmündigen mit Todesfolge. Sowohl der Vater als auch die 25-jährige Mutter wurden wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, nachdem sie das Kind nicht sofort ins Krankenhaus gebracht hatten. Die Zweijährige war vor mehr als zwei Wochen ins SMZ Ost eingeliefert worden

 “Unfalldrama” statt “Strafdusche”?

Der Verteidiger des 26-Jährigen, Roland Friis, hat laut einem Bericht der Gratiszeitung “Heute” am Freitag von einem “Unfalldrama” gesprochen; “es gab keine Strafdusche”, hieß es dort. Der Verdächtige soll bisher ausgesagt haben, er habe statt dem kalten irrtümlich das heiße Wasser aufgedreht.

Vater hat Betretungsverbot

Die Mutter der toten Leonie hat mit Unterstützung der Interventionsstelle bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate gegen den Vater beantragt. So hat er zwar ein Betretungsverbot für die Wohnung, aber theoretisch auch ein Besuchsrecht für den jüngeren der beiden Söhne, da er dessen leiblicher Vater ist, berichtete der “Kurier”(Freitagsausgabe).

Laut Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamtes, wurde bisher aber kein Besuch beantragt: “Wäre dies der Fall, muss man sich das Ganze natürlich genau ansehen, die Anwesenheit einer Besuchsbegleitung wäre auf jeden Fall notwendig.”

Harsche Kritik von Gewalt-Interventionsstelle

“Wenn ein Kind nach einer Misshandlung stirbt und es gesetzlich nicht gedeckt ist, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen wird, stimmt etwas am Gesetz nicht.” Das erklärte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, in Zusammenhang mit dem Tod der zwei Jahre alten Leonie.

Das Kind ist am 10. November im SMZ-Ost gestorben, nachdem es am 26. Oktober von seinen Eltern mit schwersten Verbrühungen in das Spital gebracht worden war. Die Verletzungen stammten angeblich von einer “Strafdusche”, bei welcher der Vater nach eigenen Aussagen versehentlich heißes statt kaltes Wasser aufgedreht hatte. Die Eltern hatten anscheinend mehrere Stunden zugewartet, ehe sie das Kind ins Krankenhaus brachten.

Umstritten: U-Haft

Gegen die Mutter wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, gegen den Vater darüber hinaus wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge. Da dieses Delikt mit maximal zehn Jahren bestraft wird, ist U-Haft nicht zwingend vorgesehen und wurde über Leonies Vater nicht verhängt. Dieser Umstand führte zu öffentlichen Diskussionen. “Wir sind baff”, sagte Logar am Freitag im Gespräch.

“Wir finden es unerträglich, dass bei Gewalt in der Familie relativ selten Verdunkelungsgefahr als Grund für die Verhängung von U-Haft angenommen wird, obwohl damit in Zusammenhang gerade in diesem Bereich häufig die Gefahr der Zeugenbeeinflussung besteht”, erklärte die Expertin. Außerdem bestehe die Gefahr von Manipulationen am Tatort, um etwas zu verschleiern.

Ansprüche von Gewaltopfern

Darüber hinaus ortet die Geschäftsführerin der Interventionsstelle ein weiteres Manko: “Der Anspruch auf Prozessbegleitung wird bei Kindern viel zu selten angewendet.” Anspruch auf einen solchen – kostenlos – haben Opfer von Gewalt. Im Gegensatz zu Erwachsenen können Kinder ihn nicht selbst beantragen. Das übernimmt in der Regel ein Elternteil, häufig die Mutter.

Interessenskollision im Fall Leonie

Im Fall Leonie war das, wie Logar erläuterte, wegen einer Interessenskollision nicht möglich, da gegen die Mutter der Kleinen ermittelt wird. Daher hätte ihrer Überzeugung nach ein sogenannter Kollisionskurator bestellt werden müssen, und zwar unmittelbar nach der Anzeige, die das Krankenhaus unverzüglich erstattet hat. Ein solcher Kollisionskurator hätte bei Gericht einen Prozessbegleiter beantragt. Dessen Aufgabe ist es, die Rechte des Kindes zu wahren und eine lückenlose Aufklärung zu garantieren, indem er sich darum kümmert, dass alle Ermittlungen sofort durchgeführt und Beweise gesichert werden.

Das ist an sich Aufgabe der Staatsanwaltschaften, die Logar allerdings durch großen Arbeitsdruck aufgrund von Personalmangel belastet sieht. “Es gibt eine hohe Einstellungsrate bei Gewalt in der Familie”, konstatierte die Leiterin der Interventionsstelle.

Einen Kollisionskurator für Kinder, der automatisch und unverzüglich nach einer Anzeige bestellt wird, wünscht sich die Opferschutzeinrichtung. Man werde diesbezüglich das Gespräch mit dem Jugendamt suchen, sagte Logar.

(apa/red)

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