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Fall Leonie: Krankenhausbericht noch nicht bei Staatsanwaltschaft eingelangt

Der Vater der Zweijährigen, die verbrüht wurde und an den Folgen gestorben ist, wird nun strafrechtlich verfolgt
Der Vater der Zweijährigen, die verbrüht wurde und an den Folgen gestorben ist, wird nun strafrechtlich verfolgt ©Rainer Sturm/pixelio.de (Sujet)
Der Vater der zweijährigen Leonie, die am Montag im Wiener SMZ Ost ihren Verletzungen nach einer Verbrühung durch heißes Wasser durch den 26-Jährigen erlegen ist, befand sich am Mittwoch weiterhin auf freiem Fuß.
Leonie erlag Verletzungen
Mädchen in Lebensgefahr
Vom Vater verbrüht

Laut Maria-Luise Nittel, der Leiterin der StA Wien, ist der schriftliche Bericht des Krankenhauses bis dato nicht bei der Anklagebehörde eingetroffen. Dieser müsse abgewartet werden, um über weitere Schritte zu beraten.

Ermittlungen gegen den Vater

Wegen des “Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen” wird gegen den 26-Jährigen ermittelt. Dieser soll das Kleinkind als Strafe unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht haben. Der Verdächtige sagte bisher aus, er habe statt dem kalten irrtümlich das heiße Wasser aufgedreht.

Leonie starb im SMZ Ost

Das Mädchen war vor mehr als zwei Wochen ins SMZ Ost eingeliefert worden. Die Verbrennungen waren so gravierend, dass das Kind in Lebensgefahr schwebte. Trotz aller ärztlichen Bemühungen starb die Kleine Montagmittag.

Laut Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamtes, gab es bei der Betreuung der Familie vorerst keine Neuigkeiten: Der Bruder des verstorbenen Mädchens – er ist im Volksschulalter – wird weiterhin psychologisch unterstützt. Es gebe keine Hinweise, dass dem Buben Gewalt angetan worden sei.

Kinder bleiben bei Mutter

Eine Sozialarbeiterin halte engen Kontakt mit der Familie. Es spreche derzeit nichts dagegen, dass die beiden Söhne – der zweite ist ein Säugling – bei ihrer Mutter groß werden. Mit einer einstweiligen Verfügung ist der Verdächtige aus der Familie weggewiesen.

Dieses Strafmaß droht 26-Jährigem

Der 26-Jährige sieht sich derzeit einem Verdacht nach dem Paragrafen 92 StGB ausgesetzt. An sich ist, “wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlos ist, körperliche oder seelische Qualen zufügt,” mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Im Fall von Leonies Vater geht es aber mittlerweile um Quälen mit Todesfolge, was bei einer Verurteilung ein bis maximal zehn Jahre Haft nach sich zieht. Wer seinem Opfer Dauerfolgen nach diesem Paragrafen zufügt, hat mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft zu rechnen.

(apa/red)

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