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Bekannten in Floridsdorf mit Stein erschlagen: Sieben Jahre Haft

Der Fall kam nur dank der Beichte an die Gefängnispsychologin ans Licht.
Der Fall kam nur dank der Beichte an die Gefängnispsychologin ans Licht. ©APA (Symbolbild)
Der 28-Jährige hatte die Tat einer Gefängnispsychologin gebeichtet. Vom Vorwurf des Mordes wurde er Montagnachmittag freigesprochen, er muss aber wegen Todschlags hinter Gitter.
Hintergründe zum Prozess
Tötung in Keller gestanden

Nachdem er einen Bekannten in einem ehemaligen Weinkeller in Wien-Floridsdorf mit einem faustgroßen Stein erschlagen hatte, ist ein 28-Jähriger am Montag im Straflandesgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen die Mordanklage und sprachen den gebürtigen Tschechen wegen Totschlags schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Während der 28-Jährige die über ihn verhängte Strafe akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab. Die Bluttat wäre vermutlich nicht zutage gekommen, hätte der gebürtige Tscheche sie nicht einer Gefängnispsychologin gebeichtet. Der Mann war am 27. Februar 2015 in der Bundeshauptstadt festgenommen worden, weil der in seiner Heimat achtfach Vorbestrafte von den tschechischen Behörden wegen eines neuerlichen Eigentumdelikts gesucht wurde. Er kam in Auslieferungshaft.

Am 4. März berichtete er in der Justizanstalt Josefstadt einer Psychologin, er habe zwischen Weihnachten und Neujahr in einem Erdkeller einen Mann erschlagen. Im weiteren Verlauf führte der Mann die Polizei zum Tatort und zeigte ihnen die Leiche, die er in einer nahe gelegenen Mulde abgelegt und mit Baumaterial zugedeckt hatte.

Notwehr ging nicht durch

Opfer und Angeklagter hatten als Obdachlose in Wien gelebt und sich in einer Betreuungseinrichtung der Caritas kennengelernt. Sie freundeten sich an und verbrachten im Dezember mehrere Nächte in einem aufgelassenen Weinkeller in der Wagramer Straße. Eines Abends sei es zu einem Streit gekommen, weil sein Bekannter nach dem gemeinsamen Genuss von mehreren Flaschen Wein seine Mutter beleidigt habe, schilderte der 28-Jährige dem Gericht. Ihn selbst habe der 35-Jährige als “Laufburschen” beschimpft. Er habe diesem darauf eine Ohrfeige versetzt, worauf der Mann ein Messer gezückt und ihn damit am Knie verletzt habe.

“Da hab’ ich den nächstgelegenen Stein genommen und ihm zwei Mal auf den Kopf geschlagen”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er sei “schuldig, aber es war Notwehr. Ich hatte Angst, dass er mich gleich wo anders stechen wird.”

Die Notwehr-Variante nahmen die Geschworenen dem Mann nicht ab. Sie billigten ihm aber zu, in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung gehandelt zu haben. Die Beleidigungen und der Angriff des 35-Jährigen hätten eine Situation geschaffen, in der sich der Angeklagte dazu hinreißen habe lassen, mit dem Stein zuzuschlagen, zitierte der vorsitzende Richter Friedrich Forsthuber aus einer schriftlichen Erläuterung der acht Laienrichter, die diese ihrem Wahrspruch beigefügt hatten.

(APA, Red)

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