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Wiener stach an seinem 44. Geburtstag zu: Das Urteil

Vergleichsweise glimpflich kam der Wiener für die Messerstecherei davon.
Vergleichsweise glimpflich kam der Wiener für die Messerstecherei davon. ©APA (Sujet)
Für eine Messerattacke an seinem 44. Geburtstag kam ein Wiener im Landesgericht für Strafsachen vergleichsweise glimpflich davon. Der Mann wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Nachdem der Mann mit seiner Freundin “vorgefeiert” hatte, begab er sich in der Nacht auf den 31. Jänner 2016 noch in ein Nachtlokal in Wien-Brigittenau. Dort geriet er mit einem anderen Gast in einen Streit um eine junge osteuropäische Frau, die den beiden schöne Augen machte. Nach einem hitzigen verbalen Disput verlagerte sich die Auseinandersetzung auf die Straße, wo der Kontrahent des 44-Jährigen ihm mehrere Faustschläge und einen Tritt gegen das linke Knie verpasste, so dass jener zu Boden ging.

Am 44. Geburtstag zugestochen: Drei Jahre Haft

Nachdem sich der 44-Jährige aufgerappelt hatte, zückte er ein Messer mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter und fügte seinem Gegner eine fünf Zentimeter tiefe Stichwunde im Unterbauch zu. Einem weiteren Mann, der den Streit schlichten wollte, stach der Bewaffnete in den rechten Unterarm.

Wie der Gerichtsmediziner darlegte, hatte der Bauchstich für den Verletzten deshalb keine lebensbedrohlichen Folgen, weil dieser – jedenfalls zum Tatzeitpunkt – äußerst beleibt war. Die Fettschicht bewahrte den Mann davor, dass die Klinge den Bauchraum eröffnete. Mithilfe seines Verteidigers Philipp Wolm konnte der Angeklagte die Geschworenen davon überzeugen, dass er nicht in Tötungsabsicht zugestochen hatte. Ob der Staatsanwalt diese Entscheidung akzeptiert, ist noch offen. Der Ankläger erbat Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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