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Wiener schlug mit Hammer in Döbling auf Ehefrau ein: Bedingte Einweisung

Ein Wiener saß nach einer Hammer-Attacke vor Gericht
Ein Wiener saß nach einer Hammer-Attacke vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein 50-jähriger Wiener hat im Wahn, seine Frau würde ihn betrügen und hätte die Polizei angestiftet, ihn zu verfolgen, im September 2014 mit einem Hammer auf seine Partnerin eingeschlagen. Beim Prozess in Wien kam es zu einer bedingten Einweisung.
Prozess um Einweisung
Hammer-Attacke in Döbling

Da er mittlerweile auf die Behandlung seiner psychischen Krankheit gut anspricht, wurde der Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Wien bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Werbefachmann kommt in betreutes Wohnen

Das heißt, der Werbefachmann wird in einer betreuten Wohneinrichtung unterkommen, entsprechend psychiatrisch und psychologisch behandelt und die Medikamenteneinnahme durch Bluttests kontrolliert. Zudem wurde dem Angeklagten untersagt, Kontakt zu seiner mittlerweile geschiedenen Frau aufzunehmen. Damit folgte das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Friedrich Forsthuber der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen.

Psychische Probleme des Wieners

Bereits seit 2002 leidet der 50-jährige Wiener an psychischen Problemen, darunter Depressionen und Burnout, und fühlte sich auch verfolgt. Seine Frau verdächtigte er, ein Verhältnis mit ihrem Chef zu haben. Das Paar trennte sich, doch nach zwei Jahren zog er wieder in die gemeinsame Wohnung in Döbling ein. Nach Streitigkeiten kündigte die Frau an, sich scheiden zu lassen. Am 26. September eskalierte nach einem gemeinsamen Frühstück die Situation: Der Angeklagte schnappte sich einen schweren Hammer und schlug vier bis fünf Mal auf seine Frau ein, traf sie im Gesicht und am Kopf. “Ich hatte ein inneres Gefühl des Aufgewühltseins”, sagte der 50-Jährige.

Hammer-Attacke in Döbling: Tochter ging dazwischen

Glücklicherweise ging die minderjährige Tochter dazwischen und konnte so Schlimmeres verhindern. “Wir haben Dich alle lieb”, soll die 17-Jährige beruhigend gesagt haben. Daraufhin konnte sie ihm den Hammer abnehmen und vom Balkon in den Garten werfen. Anschließend wurden Polizei und Rettung alarmiert, die sich um die schweren Verletzungen des Opfers kümmerte. Sowohl die Frau als auch die Tochter entschlugen sich vor Gericht jeder Aussage.

Vor den Geschworenen konnte sich der Angeklagte an einige Einzelheiten erinnern, an andere wieder nicht. Jedenfalls hätte er seine Frau nicht töten wollen, sonst hätte er von hinten und wuchtiger zugeschlagen, sagte er aus. Die Geschworenen folgten dieser Darstellung und verneinten den Mordversuch.

Günstige Prognose unter bestimmten Bedingungen

Karl Dantendorfer hatte als psychiatrischer Sachverständiger darauf hingewiesen, dass der 50-Jährige gut auf die Medikation ansprechen würde. Er würde ihn nicht mehr als gefährlich einschätzen – falls er diese Mittel nicht absetzen würde. Und selbst wenn, würde es laut Einschätzung des Sachverständigen ein halbes Jahr dauern, bevor der Wahn wieder auftrete. Und dies würde durch die angeordneten Bluttests rechtzeitig bemerkt werden. An eine Heilung sei nicht zu denken, doch könnte man den Werbefachmann Schritt für Schritt wieder zu einem geregelten Leben zurückführen.

Die Entscheidung war vorerst nicht rechtskräftig. Sie wurde zwar vom Angeklagten angenommen, doch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

(apa/red)

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