Die Stadt prüft nun, ob diese reservierten Flächen auch Unternehmer mit “Parkkarte” beanspruchen können. Allerdings nur dann, wenn sich ihr Betrieb im jeweiligen Bezirk befindet. Eine generelle Freigabe sei nicht geplant, so die MA 46 am Freitag.
So funktioniert die Parkkarte für Unternehmer
Zur Erklärung: Unternehmer können bei der Stadt eine Parkkarte analog zum Parkpickerl für Anrainer beantragen, wenn ein Kraftfahrzeug – also etwa ein Auto oder ein Lieferwagen – für den Betrieb notwendig ist. Damit können sie zu einem relativ günstigen Pauschalpreis und zeitlich unbegrenzt in der Kurzparkzone stehen bleiben. Die Wirtschaftskammer fordert schon länger, dass Parkkarten-Inhaber auch Anrainerparkplätze mitbenutzen dürfen. Nun hat der grün geführte Bezirk Neubau einen Antrag gestellt, die Stadt möge prüfen, inwieweit dies möglich sei, berichtete der “Kurier” am Freitagnachmittag.
Anrainerparken: Stadt Wien prüft
Markus Raab von der zuständigen MA 46 (Verkehrsangelegenheiten) sagte auf APA-Anfrage, dass man dieser Prüfung nachkommen werde. Eine Freigabe sei aber nur für jene Unternehmer mit Parkkarte denkbar, die ihren Betriebsstandort im jeweiligen Bezirk haben. Eine Lockerung würde Lieferanten somit nicht umfassen. “Für diese gibt es sowieso Ladezonen”, erklärte Raab.
Ein Ergebnis werde es in rund drei Monaten geben. Kommt es zu Änderungen der derzeitigen Regelung, würde diese dann jedenfalls nicht nur für Neubau als antragsstellenden Bezirk, sondern wienweit gelten.
(apa/red)