AA

Gesetzesnovelle: Härtere Strafen für Drogendealer beschlossen

Mit der Gesetzesnovelle soll vor allem die Drogenproblematik entlang der U-Bahnlinie U6 bekämpft werden.
Mit der Gesetzesnovelle soll vor allem die Drogenproblematik entlang der U-Bahnlinie U6 bekämpft werden. ©APA (Symbolbild)
Am Donnerstag verabschiedete der Nationalrat mit Koalitionsmehrheit eine Gesetzesnovelle. Suchtgift-Handel im öffentlichen Raum soll Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vorsehen.
Starker Zulauf in Drogenszene
Securities entlang der U6

Seitens der Opposition gab es Kritik an der im Schnellverfahren durchgezogenen Gesetzesnovelle.

Drogenproblem entlang der U6

Wien. Hintergrund der Gesetzesänderung ist der starke Anstieg der Dealer-Szene vor allem entlang der Wiener U-Bahn-Linie 6 und in den umliegenden Straßenzügen. Die Menschen hätten das Gefühl bekommen, dass die Polizei der Situation nicht mehr Herr werde, meinte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). “Ein spezielles Phänomen braucht spezielle Maßnahmen”, gab der Ressortchef dann indirekt auch zu, dass es sich um eine Art Anlassgesetzgebung handle.

Über die Hintergründe des Dealer-Anstiegs gibt es freilich unterschiedliche Meinungen. FPÖ und Team Stronach sehen eine Änderung des Strafrechts, mit der Gewerbsmäßigkeit enger gefasst wurde, als Ursache. Sowohl der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan als auch Stronach-Mandatar Christoph Hagen forderten daher, einfach wieder zur alten Gesetzeslage zurückzukehren statt eine kaum vollziehbare Gesetzesänderung vorzunehmen.

Verlagerung in den Gemeindebau?

Hagen brachte sogar die Befürchtung vor, dass sich durch die Novelle der Drogenhandel vom öffentlichen Raum in den Gemeindebau verlagern werde. Stefan kritisierte zu unbestimmte Formulierungen. Der Gesetzestext “öffentlich oder unter Umständen, unter denen das Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen” lasse in Bezug auf den Drogenhandel zu viel Interpretationsspielraum offen.

Kritik an Gesetz gegen Drogenhandel

Ebenfalls nicht zufrieden mit dem Gesetz ist der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser, der auch gar keinen Zusammenhang mit der Änderung der Gewerbsmäßigkeit sieht sondern etwa mit einer Verlagerung der Drogenszene. Er glaubt auch nicht, dass man mit einer Strafrecht-Maßnahme hier so viel bewirken könne. Seitens der NEOS vertrat ihr Mandatar Nikolaus Scherak die Meinung, dass man auch mit den schon bestehenden rechtlichen Möglichkeiten die Dealer entsprechend verfolgen könnte.

Schon vor Beschluss des Gesetzes habe dieses Wirkung entfaltet, lobte hingegen VP-Mandatar Wolfgang Gerstl. Die Drogenszene gehe bereits zurück. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim verteidigte gegen die FPÖ die Lockerung bei der Gewerbsmäßigkeit, werde nun eben nicht mehr jeder “Hendldieb” in U-Haft gesteckt. Da jetzt aber eben ein Problem im Drogenbereich entstanden sei, werde dieses über das Suchtmittelgesetz angegangen.

>> Strafrechtsreform behindert Bekämpfung von Drogenhandel

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Gesetzesnovelle: Härtere Strafen für Drogendealer beschlossen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen