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Tödliche Messerattacke vor Bar in Wien-Ottakring: 20 Jahre Haft wegen Mordes

Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. ©APA (Sujet)
Im Mordprozess um jenen 38-Jährigen, der im August 2017 einen Bar-Betreiber in Wien-Ottakring mit einem Messer tödliche Verletzungen zugefügt haben soll, steht nun das Urteil fest. Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Bar-Betreiber erstochen
Tatverdächtiger ausgeforscht
Prozess wird fortgesetzt

Weil er am frühen Morgen des 20. August 2017 einen Bar-Betreiber vor dessen Lokal in Wien-Ottakring erstochen hat, ist ein 38-jähriger Mann am Donnerstag am Landesgericht wegen Mordes schuldig erkannt worden. Ein Schwurgericht (Vorsitz: Patrick Aulebauer) verhängte am Donnerstag über den bisher Unbescholtenen eine 20-jährige Freiheitsstrafe.

20 Jahre Haft für Mord an Wiener Bar-Betreiber

Bei der Strafbemessung wurde die Tatbegehung aus nichtigem Anlass erschwerend gewertet. Mildernd fiel neben dem bisher untadeligen Wandel der Umstand ins Gewicht, dass sich der Angeklagte selbst der Polizei gestellt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig gab keine Erklärung ab.

Der Angeklagte hatte sich am ersten Verhandlungstag Mitte März mit Notwehr bzw. Putativnotwehr verantwortet, indem er behauptete, er wäre von zwei Männern eingekreist und angegriffen worden. Aus Angst habe er zugestochen. Zuletzt deutete der 38-Jährige an, ihm wäre eine “Falle” gestellt worden. Eine Kellnerin, mit der er eine mehrmonatige Affäre hinter sich hatte, hätte ihn zunächst abserviert und dann zu ihm Unbekannten gelotst, die ihn umbringen hätten wollen.

“Keine Notwehrsituation”

“Einen Hinterhalt kann ich ausschließen. Das Beweisverfahren hat auch keine Notwehrsituation ergeben”, betonte die Staatsanwältin dagegen in ihrem Schlussvortrag. Perica G. (37) hätte nichts anderes gemacht, als den Angeklagten zur Rede zu stellen, weil dieser seine Notdurft zwischen geparkten Pkw verrichtete. Seiner etwas entfernt stehenden Begleiterin hätte der Bar-Betreiber ein Kompliment zugerufen.

Darauf wäre der Angeklagte mit einem gezückten Klappmesser auf Perica G. losgegangen und hätte diesem die neun Zentimeter lange Klinge zwei Mal ins Herz gestochen. “Jemand, der in Richtung Herz sticht, der will nur eines. Der will töten”, bekräftigte die Staatsanwältin.

Ein 28-jähriger Zeuge, der dem Bar-Betreiber zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls niedergestochen. Während letzterer den Bauchstich überlebte, gab es für Perica G. keine Rettung mehr.

(APA/Red)

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