Die MA 36, zuständig für technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen in der Bundeshauptstadt ist auch in Sachen Grillen und Lagerfeuer in Wien die erste Ansprechperson. Feuerpolizei-Experte Andreas Decker hat uns Auskunft gegeben, was die rechtlichen Belange, die öffentlichen Plätze, die richtige Handhabe und vieles mehr rund um Lagerfeuer in Wien betrifft.
Lagerfeuer machen in Wien: Fragen an die Feuerpolizei
Wo darf man in Wien ein Lagerfeuer machen – gibt es dafür offizielle Plätze?
Eigene Plätze zum Entzünden von Lagerfeuer gibt es in der Form nicht, wohl aber mehrere öffentliche Grillplätze, die zu diesem Zweck genutzt werden können. Auf der Donauinsel sind diese kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung zu benutzen, an sechs weiteren Standorten gilt praktisch “First come, first serve.”
Ist es im eigenen Garten uneingeschränkt erlaubt, Lagerfeuer zu machen?
Prinzipiell ist vor dem Entzünden eines Lagerfeuers immer die Zustimmung der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers einzuholen. Auch im eigenen Garten gelten feuerpolizeiliche Bestimmungen.
Darf man auf dem eigenen Balkon Feuer machen, etwa in einer Feuerschale?
Das Entzünden einer Feuerschale auf einem Balkon ist in der Regel nicht zulässig, da der Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zu Baulichkeiten nicht gegeben ist.
Auf Nummer sicher gehen in Sachen Lagerfeuer in Wien
Was darf bei Lagerfeuern in Wien verbrannt werden – und was nicht?
Gemäß den feuerpolizeilichen Bestimmungen ist beim Entzünden eines Lagerfeuers dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung der Umgebung entsteht. Die Menge des in einem Zuge zu verbrennenden Brandgutes (trockenes unbehandeltes Holz oder Holzkohle) darf 0,5 Kubikmeter nicht überschreiten.
Welche Regeln sind beim Abbrennen eines Lagerfeuers in Wien aus feuerpolizeilicher Sicht zu beachten?
Der Verbrennungsvorgang ist ständig zu überwachen. Bei Auftreten einer Brandausbreitungsgefahr (zum Beispiel Funkenflug, Wärmestrahlung) ist das Feuer sofort zu löschen. Hierfür sind ausreichende und geeignete Mittel für die erste Löschhilfe in der Nähe der Feuerstelle bereitzuhalten.
Vor dem endgültigen Verlassen der Feuerstelle sind Feuer und Glut verlässlich zu löschen, sodass jedes Wiederentfachen des Feuers, etwa durch heftigen Wind, mit Sicherheit ausgeschlossen ist. Die Asche ist bis zum völligen Erkalten zu überwachen oder in nicht brennbaren Behältern sicher zu verwahren.
Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Lagerfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Das Entzünden bei starkem Wind oder bei Dürre ist verboten. Es ist zudem ein allseitiger Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zu Baulichkeiten und brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Lagerfeuer: Zur richtigen Zeit, am richtigen Ort – sonst drohen hohe Strafen
Stichwort Grillsaison: Wann darf in Wien Lagerfeuer gemacht werden und wann nicht?
Die Grillsaison 2017 läuft seit dem 8. April und dauert noch bis zum 8. Oktober. Von all den öffentlichen Grillplätzen der Stadt ist nur der Grillplatz Draschepark ganzjährig geöffnet.
Derzeit ist unbedingt zu beachten, dass aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit seit dem 21. Juni 2017 bis auf Weiteres ein Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen, im Wald und in waldnahen Gebieten sowie auch auf privaten Flächen, wenn sich diese im Gefährdungsbereich befinden, erlassen wurde.
Welche rechtlichen Probleme kann man bekommen, wenn man an einem nicht erlaubten Ort zu einer nicht erlaubten Zeit ein Lagerfeuer entzündet? Wie hoch sind etwaige Geldstrafen?
Verstöße gegen feuerpolizeiliche Bestimmungen können mit Geldstrafen bis zu 21.000 Euro bestraft werden.
Lagerfeuer in Wien: Mehr zu den öffentlichen Grillplätzen lesen Sie hier.