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Mutmaßliche Mittäter bekämpfen Urteile im Wiener Handgranatenmord

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
Die Urteile gegen die beiden Mittäter im Fall des Wiener Granatenmordes werden seitens der Mittäter nun angefochten. Renata H., die Schwester des Haupttäters Kristijan H., und Dejan V., ein guter Freund des 35-Jährigen, habenBerufung eingelegt.
Handgranatenmord: Urteile
Häftlinge als Zeugen
Bilder vom Prozess
Prozessauftakt in Wien

H. und V. haben gegen die über sie verhängten Freiheitsstrafen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben. Das war am Dienstag nach Frist-Ablauf für das Anmelden von Rechtsmitteln im Landesgericht in Erfahrung zu bringen.

Urteile im Handgranatenmord-Prozess

Renata H. und Dejan V. waren am vergangenen Mittwoch wegen Beteiligung am Doppelmord zu zwölf bzw. 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen schenkten ihrer Beteuerung, nichts von den verbrecherischen Plänen von Kristijan H. gewusst zu haben, mehrheitlich keinen Glauben.

Renata H. soll laut Staatsanwaltschaft in Kenntnis der Absichten ihres Bruders ihre Wohnung als Lager für diverse zur Durchführung der Bluttat nötigen Utensilien zur Verfügung gestellt sowie ihren Bruder und dessen Helfer Dejan V. zum Tatort chauffiert und von dort wieder weggebracht haben. Letzterer soll wiederum einen Revolver sowie eine Rohrbombe besorgt haben, mit der das Verbrechen ursprünglich hätte ausgeführt werden sollen, wovon Kristijan H. dann allerdings nach Recherchen im Internet Abstand nahm, weil er befürchtete, die Explosion könnte Unbeteiligte verletzen.

Die Morde in Wien-Ottakring

Der 35-Jährige hatte in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 den Transportunternehmer Zlatko N. (45) und den zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) mit dem Revolver bzw. einer Handgranate zu Tode befördert. Die beiden hatten mit Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht und den Treibstoff ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft. Für den Doppelmord, zu dem sich der Hauptangeklagte vor Gericht geständig, fasste er 20 Jahre aus. Er nahm seine Strafe an, dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Auch mit den über die Mitangeklagten verhängten Strafen war die Staatsanwaltschaft einverstanden. Die Anklagebehörde meldete keine Rechtsmittel an, womit feststeht, dass Renata H. und Dejan V. im Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) keine Strafanhebung droht.

(apa/red)

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