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Bluttat am Brunnenmarkt: U-Haft für 21-jährigen Verdächtigen

Der 21-Jährige befindet sich nun in U-Haft
Der 21-Jährige befindet sich nun in U-Haft ©APA/HERBERT P. OCZERET
Nach der Bluttat am Brunnenmarkt, bei der eine 54-Jährige auf dem Weg zur Arbeit mit einer Eisenstange erschlagen wurden, wurde der mutmaßliche Täter in U-Haft genommen.
Faymann will Maßnahmenpaket
21-Jähriger amtsbekannt
Brunnenmarkt: Motiv unklar
Am Tatort Brunnenmarkt
Staatsanwaltschaft am Zug

Da bei Mordverdacht die Untersuchungshaft bedingt obligatorisch verhängt wird, ist die Entscheidung des Haft- und Rechtschutzrichters auch angesichts der Tatbegehungsgefahr nicht überraschend.

21-Jähriger bestreitet am Tatort gewesen zu sein

Der 21-Jährige zeigte sich bei seiner ersten justiziellen Befragung grundsätzlich “einvernahmefähig”, bemerkte die Gerichtssprecherin: “Er bestreitet aber nach wie vor, am Tatort gewesen zu sein.” Der Verdächtige wird sowohl von Spuren als auch Augenzeugen des blutigen Geschehens belastet. Offen ist, ob der Mann zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig und damit schuldfähig war. Zur Klärung dieser Frage wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Die U-Haft ist vorerst bis 20. Mai rechtswirksam. Offenbar geht die Justiz derzeit nicht davon aus, dass es der psychische Zustand des 21-Jährigen erforderlich macht, diesen im Otto-Wagner-Spital (OSW) unterzubringen, wo psychotische Verdächtige vorläufig angehalten werden können.

Seit längerem am Brunnenmarkt bekannt und gefürchtet

Der 21-Jährige war – wie sich nach der Bluttat herausstellte – am Brunnenmarkt seit längerem als Unruhestifter bekannt bzw. gefürchtet. Er lebte dort als Obdachloser und soll mit gewalttätigem Verhalten und als Cannabis-Straßenverkäufer eine Art “Stammkunde” der Polizeiinspektion Brunnengasse gewesen sein. Nach zwei gerichtlichen Verurteilungen – zuletzt kassierte er 2013 acht Monate teilbedingt, wovon er zwei Monate absitzen musste – attackierte er im Vorjahr erstmals einen Mann mit einer Eisenstange. Dabei blieb es jedoch bei einer leichten Körperverletzung. “Zudem ist der Vorfall erst drei Wochen nach der Tat angezeigt worden”, berichtete die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek. Daher habe es aus damaliger Sicht keinen Grund gegeben, den 21-Jährigen in Haft zu nehmen: “Es hat sich um ein bezirksgerichtliches Delikt gehandelt.”

Bereits 18 Anzeigen im Vorfeld

Laut Polizei wurde der 21-Jährige insgesamt 18 Mal angezeigt. Für die Justiz war er – mangels einer Meldeadresse – zuletzt nicht mehr greifbar und war daher zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Dass er keineswegs untergetaucht war, sondern am Brunnenmarkt regelmäßig als Störenfried in Erscheinung trat, sprach sich offenbar nicht bis zur Justiz durch. Bei Kontrollen durch die Polizei wurde ihm zwar mitgeteilt, dass er von der Staatsanwaltschaft gesucht wird. Das dürfte den 21-Jährigen aber nicht weiter interessiert haben. Behördliche Schriftstücke konnten ihm nicht zugestellt werden, da er keinen Wohnsitz hatte. Für den freiheitlichen Volksanwalt Peter Fichtenbauer ist es “nicht nachvollziehbar”, dass der Mann zuletzt nicht mehr auffindbar gewesen sein soll, wie er am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Er kündigte ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Die zuständigen Stellen hätten “zu lange zugesehen”, die Bluttat “hätte verhindert werden können”, meinte Fichtenbauer.

Kickl kritisiert Innenministerium, Sobotka will Asylbescheide prüfen lassen

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl kritisierte das Innenministerium, das es jahrelang verabsäumt hätte, den Mann nach Kenia abzuschieben. Der Mann war mit einem Touristenvisum als 14-Jähriger nach Österreich gekommen. Nach Ablauf des Visums kümmerte er sich nicht weiter um seinen Aufenthaltstitel. Trotz rechtskräftiger Verurteilungen blieb er im Land. Kickl kündigte eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister an. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will unterdessen sämtliche negativ rechtskräftigen Asylbescheide – unabhängig vom Herkunftsland – Fall für Fall nochmals fremdenpolizeilich prüfen. Wie Sobotka-Sprecher Andreas Wallner am Freitag erläuterte, soll geklärt werden, woran in diesen Fällen jeweils die Abschiebung gescheitert ist. Außerdem hat Sobotka für kommenden Dienstag ein Treffen mit dem kenianischen Botschafter in Wien vereinbart, um Aussagen der diplomatischen Vertretung zu besprechen, die im Innenministerium Unmut erregt hatten. Im Unterschied zur Darstellung der Botschaft war laut Wallner die Abschiebung des Mordverdächtigen bisher nicht möglich, weil Kenia die dafür erforderlichen Papiere nicht ausgestellt hatte.

Bundeskanzler Werner Faymann reagiert angesichts der jüngsten Gewalttaten mit der Unterstützung eines vom Innenminister und Verteidigungsminister auszuarbeitenden “Maßnahmenpaket gegen Gewalt” und für “durchführbarere Maßnahmen”, um Abschiebungen konsequenter zu ermöglichen.

(APA/Red.)

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