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Fußgänger (81) in Wien-Ottakring tot gefahren: 4.500 Euro Geldstrafe

Der Prozess wurde am Straflandesgericht geführt
Der Prozess wurde am Straflandesgericht geführt ©APA (Sujet)
Ein 57 Jahre alter Unternehmer ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt worden. Der Mann hatte im Mai mit seinem Pkw beim Linksabbiegen in Ottakring einen Fußgänger übersehen und getötet.

Der tödliche Unfall in Wien-Ottakring geschah am 19. Mai 2013 an der Kreuzung Gablenzgasse-Brüßlgasse. Der 57-jährige Pkw-Lenker hatte einen Pensionisten niedergestoßen, der vorschriftsmäßig einen Schutzweg überquerte. Sowohl der Fußgänger als auch der Lenker hatten Grünlicht. Der 81 Jahre alte Mann überlebte den Unfall nicht.

Radfahrer als Unfall-Zeuge

“Ich hab’ mir gedacht, das gibt’s nicht. Warum bleibt der nicht stehen?”, schilderte ein Radfahrer, der die Szene in Ottakring beobachtet hatte, im Zeugenstand seine Wahrnehmungen. Das Auto sei in langsamem Tempo dem Fußgänger immer näher gekommen und habe diesen schließlich von hinten umgestoßen: “Den hat’s dann umdreht und er ist auf den Hinterkopf gefallen.”

Der 81-Jährige wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Spital eingeliefert. Vier Tage danach erlag er seinen Verletzungen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.

Lenker über den Unfall in Ottakring

“Ich habe ihn ganz einfach nicht bemerkt”, stellte der Angeklagte fest. Erst das heftige Gestikulieren des Radfahrers habe ihn überhaupt dazu bewogen, seinen Wagen anzuhalten und auszusteigen: “Da habe ich diesen Menschen liegen gesehen.”

Er habe “keine Ahnung, warum das geschehen ist. Das ist eine sehr große Belastung für mich”, bedauerte der 57-Jährige die tragischen Folgen. Vom Ableben des Mannes habe er erst mit dem Erhalt des Strafantrags erfahren.

Ehefrau des Pensionisten bleibt zurück

Für die Ehefrau, die mit dem Mann 61 Jahre lang verheiratet gewesen war, war dessen Ableben ein besonderer Schock. Der an sich sehr rüstige Pensionist hatte sich bis zu dem Unfall in Ottakring um die bettlägrige Frau, die nicht mehr selbstständig die Wohnung verlassen kann, und den gemeinsamen Haushalt gekümmert.

(apa/Red)

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