Nicht nur die Schüler, auch die generelle Kurzparkzone im 15. Bezirk kehrt aus den “Sommerferien” zurück. Ab 1. September wird laut ARBÖ-Verkehrsexperten die erlaubte Parkzeit rund um die Wiener Stadthalle von 18 bis 23 Uhr auf 2 Stunden begrenzt.
Betroffen von der Regelung ist das Gebiet zwischen Neubaugürtel und Johnstraße. Im Norden wird die Kurzparkzone von der Overseestraße, der Stutterheimstraße und der Gablenzgasse begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westbahn im Bereich der Felberstraße und die Stutterheimstraße. Die Kurzparkzone gilt auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Parkpickerl befreit Kurzparkzone
Wer sein Fahrzeug im betroffenen Bereich ohne gültigen Parkschein oder Parkpickerl abstellt, wird mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestraft. “Die Parksheriffs kontrollieren auch an Samstagen und Sonntagen rigoros”, weiß ARBÖ-Verkehrsexperte Thomas Haider aus Erfahrung. Die Strafen für ein Vergehen in der Kurzparkzone betragen zwischen EUR 21,- für ein Organstrafmandat und EUR 365,- für eine Strafverfügung.
“Anrainer, die noch kein Parkpickerl haben, welches sie von der Kurzparkzone befreit, können dieses rasch und relativ formlos beim Magistratischen Bezirksamt in der Gasgasse 8-10 beantragen. Dafür werden neben einem Antrag bei erstmaliger Beantragung noch der Führerschein und der Zulassungsschein des Fahrzeuges benötigt. Besitzer von Leasingfahrzeugen oder Firmenfahrzeugen benötigen noch weitere Unterlagen. Die Kosten betragen für 1 Jahr EUR 119,59. Für 2 Jahre Parkpickerl muss man 180,19 Euro bezahlen”, so Thomas Haider.