Der Mann war unmittelbar nach Entdeckung der Gewalttat in der Lortzinggasse festgenommen worden, und zwar auf einer Stiege, die zum Dachboden führt. Der Wohnung, in der seine Frau mit den gemeinsamen Töchtern – ein Baby und ein Kleinkind – lebte, hätte der 41-Jährige wegen eines über ihn verhängten Betretungsverbots eigentlich fernbleiben müssen.
Obduktion der getöteten Frau ergab Tod durch Ersticken
Die Frau war in den Morgenstunden getötet worden. Das Ersticken wurde laut Obduktion durch einen weichen Gegenstand verursacht. Der Beschuldigte hatte nach der Tat die in der Nähe wohnende Großmutter seiner Frau angerufen, die dann die Einsatzkräfte alarmierte. Während sich ein Notarzt vergeblich um die Reanimierung der 22-Jährigen bemühte, durchsuchten Streifenpolizisten das Haus und stellten den 41-Jährigen.
Bei seinen bisherigen Einvernahmen hatte der gebürtige Steirer aus dem Bezirk Deutschlandsberg bisher jede Aussage verweigert. Am 29. Dezember brach er aber schließlich sein Schweigen. Es habe laut Eidenberger einen Streit über die Scheidung und im Zusammenhang damit um Geld gegeben. Eine Tötungsabsicht stellt er in Abrede und sprach von einem “Unfall”, weil ihn die 22-Jährige beleidigt und er ihr deshalb den Mund zugehalten habe. Die Kinder hielten sich während der Tat in der Wohnung auf.
(apa/red)