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Wiener Schwarzkappler ging auf Fahrgast los: Urteil wegen Körperverletzung

AM Dienstag wurde ein Schwarzkappler der WIeer Linien nicht rechtskräftig verurteilt.
AM Dienstag wurde ein Schwarzkappler der WIeer Linien nicht rechtskräftig verurteilt. ©Wr.Linien/Helmer
Am Dienstag musste sich ein Schwarzkappler wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der 35-Jährige soll im Oktober einen Fahrgast der Linie U4 mit einem Kopfstoß attackiert haben.

Der Vorfall ereignete sich am 6. Oktober in der U-Bahn-Station Braunschweiggasse. Der 20-Jährige war gerade auf dem Weg zur Arbeit, als er beim Schwarzfahren erwischt wurde. Da er in Hütteldorf einen Bus, der nur jede Stunde fährt, erwischen wollte, fragte er die beiden Kontollore, ob sie das Prozedere nicht bei fahrender U-Bahn machen könnten. “Die haben gesagt, sie würden nicht das machen, was ich sage, sondern das, was sie sagen”, meinte der junge Mann im Zeugenstand.

Schwarzkappler attackierte Fahrgast mit Kopfstoß

In der Braunschweiggasse ausgestiegen, soll einer der Schwarzkappler (44) dem 20-Jährigen den Ausweis aus der Hand gerissen haben. Daraufhin begann der junge Mann die beiden zu beschimpfen. “Da meinte sein Kollege, ich soll nicht so frech sein.” Mit einem gezielten Kopfstoß sei er von dem 35-Jährigen attackiert worden. “Er hatte sogar ein Cut auf der Stirn, weil er einen Zahn von mir getroffen hat”, so der 20-Jährige. Daraufhin flüchtete der junge Mann. Die Kontrollore sollen ihm noch “Lauf, Forest, lauf” in Anspielung auf den Film “Forest Gump” nachgerufen haben. Der 20-Jährige holte die Polizei und begab sich zur Behandlung ins UKH Meidling.

Die beiden Schwarzkappler bekannten sich vor Richter Georg Olschak nicht schuldig. Sie konnten sich an einen derartigen Vorfall an diesem Tag nicht erinnern. “An diesem Tag war überhaupt nichts”, meinte der 35-Jährige. Sein 44-jähriger Kollege, der eigentlich Straßenbahnfahrer ist und nur gelegentlich bei den Kontrollen aushalf, will von einer Attacke nichts mitbekommen haben.

Urteile im Prozess

Der 44-Jährige, der wegen Begünstigung und falscher Beweisaussage angeklagt war, wurde im Zweifel freigesprochen, sein Kollege erhielt wegen Körperverletzung eine bedingte Strafe von drei Monaten. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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