Tausende Besucher werden auch heuer wieder beim Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schönbrunner Schlosspark erwartet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anreise, den Zugängen zum Gelände und verbotenen Gegenständen, die nicht auf das Konzertgelände mitgenommen werden dürfen.
Sicherheitshinweise und Infos zum Sommernachtskonzert 2019
Anreise
Es werden die öffentlichen Verkehrsmittel zur Anreise nach Schönbrunn empfohlen. Alle Infos zu Staus, Parkplätzen und Alternativrouten finden Sie hier.
Einlass und Beginn des Wiener Sommernachtkonzerts
Der Schlossgarten ist zwar den ganzen Tag über geöffnet, der offizielle Einlass zum Sommernachtskonzert 2019 startet allerdings um 17.00 Uhr. Das Konzert beginnt um 20.45 Uhr und wird vorraussichtlich bis ca. 22.15 Uhr dauern.
Tickets für das Sommernachtskonzert
Das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker findet bei freiem Eintritt statt. Die Sitzplätze sind ausschließlich Partnern und Sponsoren vorbehalten. Alle anderen Besucher benötigen keine Tickets.
Zugang zum Schönbrunner Schlosspark
Am Donnerstagabend sind für Besucher ausschließlich das Hietzinger Tor und das Meidlinger Tor geöffnet. Nur Ehrengäste, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen das Veranstaltungsgelände über das Haupttor betreten. Die Gloriettewiese ist nicht Teil des Veranstaltungsgeländes. Das Betreten dieses Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zugang zur Gloriettewiese ist über Maria Theresien Tor und Tiroler Tor bis 21.00 Uhr möglich. Die Wege von und auf die Gloriette werden je nach Besucherandrang, spätestens aber um 19 Uhr, gesperrt.
Diese Gegenstände sind beim Sommernachtskonzert in Wien verboten
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, aber auch von Kinderwägen, Stühlen, Bänken, Decken und anderen Sitzgelegeheiten verboten ist. Fahrräder und Tiere sind im Schlosspark ebenso verboten. (Hier geht es zur Platzordnung)
Verboten sind:
- Waffen, gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen, Plastikkanister und Hartverpackungen
- Hocker, Sesseln, Bänke, Kisten und Decken
- Stangen, Fahnen, Stative, Selfie-Sticks, Regenschirme, Fackeln, Stöcke (außer Gehhilfen)
- Kinderwägen
- Alkoholische Getränke und Drogen
- Pyrotechnisches Material
- Fahrräder
- Tiere (außer Blindenführhunde)
- Getränke (Erlaubt: Pro Person ein 0,25 Liter Tetrapack)
- Trillerpfeifen und lärmerzeugende Geräte
- Professionelles Bild- oder Tonauszeichnungsgeräte
- Große Taschen und Rucksäcke (Taschen und Rücksäcke dürfen nicht größer als A4-Format sein)
- Ferngesteuerte Autos, Flugzeuge, etc.
(Red.)