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Gemeindewohnung in Wien: Zehn Fragen zum günstigen Wohnen im Gemeindebau

Gemeindewohnungen in Wien sind sehr begehrt - doch wie kommt man zu einer?
Gemeindewohnungen in Wien sind sehr begehrt - doch wie kommt man zu einer? ©BilderBox.com / APA (Sujet)
Wie bekomme ich eine Gemeindewohnung in Wien? Diese Frage stellt sich so mancher, der gerne in den Genuss einer derart günstigen Wohnung kommen möchte. VIENNA.at hat Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Mieten einer Gemeindewohnung.
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Die Mietkosten in der Bundeshauptstadt steigen unaufhörlich, leistbarer Wohnraum wird immer schwerer zu bekommen. Für viele die Lösung des Problems: das Beantragen einer Gemeindewohnung. Doch wie kommt man zu dieser, wer hat Anspruch, was sind die Bedingungen und was gilt es zu beachten? VIENNA.at hat Wiener Wohnen-Sprecherin Renate Billeth zehn der brennendsten Fragen zum Thema Gemeindewohnungen in Wien gestellt.

Wie erhält man eine Gemeindewohnung in Wien?

VIENNA.at: Wer hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung in Wien, was sind die Grundvoraussetzungen?

Renate Billeth: Prinzipiell: Die Eintrittskarte in den Gemeindebau ist das Wiener Wohn-Ticket, das bei der Wohnberatung Wien beantragt werden kann. Die Grundvoraussetzungen dafür sind: die Vollendung des 17. Lebensjahres, ein zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an einer aktuellen Wiener Adresse, die österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt), sowie die Unterschreitung der bestehenden Einkommensgrenze. Zusätzlich muss für eine Gemeindewohnung ein begründeter Wohnbedarf bestehen. Dazu zählen Überbelag, eine Hausstandsgründung oder auch alters- oder krankheitsbedingte Gründe.

Wie lange muss man üblicherweise auf eine Gemeindewohnung warten – und gibt es Gründe, aus denen es schneller gehen kann?

In der Regel sind Gemeindewohnungen nichts für Kurzentschlossene, als Vorlaufzeit sollte man mit zumindest eineinhalb Jahren rechnen. Natürlich hängt die Zeit bis zum ersten Angebot immer stark von den Wunschkriterien ab, die man an eine Wohnung stellt. Als Beispiel: Eine Wohnung mit Balkon im 6. Bezirk wird länger dauern, als wenn man etwas flexibler ist und mehrere Wunschbezirke anführt.

In dringenden krankheits- oder altersbedingten Fällen kann die Wartezeit verkürzt und die entsprechende Wohnung schneller angeboten werden. Ein Beispiel wäre ein Rollstuhlfahrer, der dringend eine Wohnung mit barrierefreiem Zugang benötigt.

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Günstig wohnen: Miete in Gemeindewohnungen

Gibt es einen Richtwert für die Höhe der Miete in Gemeindewohnungen?

Die Neuvermietung einer Gemeindewohnung erfolgt zum gesetzlich festgelegten Richtwert-Mietzins. Dieser gibt die Nettomietzinshöhe pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat an. Für eine Kategorie-A-Wohnung beträgt dieser aktuell 5,59 Euro. Nicht inkludiert sind dabei Betriebskosten und Umsatzsteuer.

Man darf bekanntlich bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, um eine Gemeindewohnung zu erhalten. Was passiert, wenn man jahrelang in einer Gemeindewohnung wohnt und diese Grenzen durch berufliche Veränderungen plötzlich überschreitet?

Das Nettoeinkommen wird beim Einzug in den Wiener Gemeindebau überprüft. Auf bestehende Mietverhältnisse hat das selbstverständlich keine Auswirkungen bzw. ist das für uns als Hausverwaltung nicht relevant, da ein derartiges Eingreifen nicht mit dem Mietrechtsgesetz vereinbar wäre.

Eine Gemeindewohnung von der Oma und Co. – was ist zu beachten?

Unter welchen Umständen bzw. von wem an wen darf eine Gemeindewohnung innerhalb der Familie weitergegeben werden? Wie funktioniert das?

Die Wohnungsweitergabe wird im Mietrechtsgesetz geregelt. Bei der Weitergabe nach §12 wird das Mietrecht an die Ehefrau oder den Ehemann, eingetragene Partnerinnen oder Partner, Verwandte in gerader Linie – darunter fallen auch Kinder und Adoptivkinder, Enkel oder Eltern – sowie Geschwister abgetreten. Ein Geschwisterteil muss fünf Jahre gemeinsam in der Wohnung gelebt haben, in allen anderen Fällen genügen drei  Jahre.

Auch beim Tod der Hauptmieterin bzw. des Hauptmieters kann in den Mietvertrag nach §14 eingetreten werden. Dafür ist ein dringendes Wohnbedürfnis erforderlich.

Zusätzlich zur im Mietrechtsgesetz geregelten Weitergabe bietet Wiener Wohnen die erweiterte Weitergabe an Stiefenkel, Pflege(enkel)kinder, Stief- oder Pflegeschwestern sowie Stief- oder Pflegeeltern an. Die eintretende Person muss allerdings entweder ein Wiener Wohn-Ticket besitzen oder die Grundvoraussetzungen zum Erhalt eines Wiener Wohn-Tickets erfüllen.

Zu beachten ist auch: Bei der Wohnungsweitergabe wird der Mietzins entsprechend angepasst. Falls Interesse für eine Weitergabe besteht, am besten direkt an unsere Service-Nummer, 05 75 75 75, wenden und den Wunsch bekanntgeben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann die erforderlichen Schritte mit dem Mieter bzw. der Mieterin und den Angehörigen besprechen.

Achtung, illegal: So machen Sie sich strafbar

Was passiert, wenn man eine Gemeindewohnung illegalerweise vermietet oder als nicht anspruchsberechtigter Mieter bewohnt?

Das Untervermieten von Gemeindewohnungen ist generell untersagt und führt zu einer gerichtlichen Aufkündigung der Wohnung. Sollte eine Gemeindewohnung zur Untermiete angeboten werden, lautet unser ausdrücklicher Appell: Lassen Sie sich nicht auf dieses Angebot ein und bitte melden Sie den Fall auch unbedingt bei Wiener Wohnen!

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Wiener Wohnen hilft bei Nachbarschaftsproblemen

An wen kann man sich wenden, wenn es Probleme mit Nachbarn in der Gemeindewohnung gibt – ist ein eigenes Service von Wiener Wohnen vorhanden?

Im ersten Schritt empfehlen wir, miteinander zu reden. Manchmal handelt es sich schlicht um Missverständnisse oder die Nachbarpartei ist sich gar nicht bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten andere beeinträchtigt. Sollte ein Gespräch nicht weiterhelfen, bilden die “wohnpartner” die erste Anlaufstelle. Die “wohnpartner” sind eine Einrichtung des wohnservice Wien und bieten kostenlose Unterstützung bei etwaigen Konflikten im Gemeindebau an. Ihre Aufgabe ist es auch, Veranstaltungen durchzuführen, um die Nachbarschaft zu stärken – beispielsweise Hoffeste oder gemeinsames Gärtnern.

Wohnung wechseln leicht gemacht

Wie funktioniert ein Wohnungswechsel bei Gemeindewohnungen?

Wenn sich die eigenen Lebensumstände ändern und dadurch ein veränderter Wohnbedarf entsteht, gibt es die Möglichkeit eines Wohnungswechsels. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Sie bereits seit 5 Jahren in ihrer derzeitigen Gemeindewohnung leben – diese muss der Hauptwohnsitz sein. Weiters müssen Sie einen begründeten Wohnbedarf haben. Mögliche Gründe dafür können sein, dass die Wohnung für die Mieterinnen oder Mieter nach Geburt oder Wegzug eines Kindes zu klein oder zu groß geworden ist. Oder man ist beruflich in einem weit entfernten Teil der Stadt tätig und hätte eine sehr lange Fahrzeit, etc. Der Antrag auf Wohnungswechsel wird ebenfalls in der Wohnberatung Wien gestellt.

Es gibt aber auch die gesetzliche Möglichkeit eines sogenannten Wohnungstausches. Das funktioniert so, dass zwei Mietparteien jeweils wechselseitig in den Mietvertrag des anderen eintreten – sie tauschen also ihre Wohnungen untereinander. Dieser Tausch ist im Mietrechtsgesetz geregelt, dabei kann man seine Gemeindewohnung gegen eine andere Gemeinde-, Genossenschafts- oder Privatwohnung tauschen. Aber Achtung, das geht nicht ohne Weiteres – für den gesetzlich verankerten Wohnungstausch ist ein triftiger sozialer Grund erforderlich!

Wenn man keine Gemeindewohnung bekommt – oder seine zurückgegeben hat

Wenn man aus irgendeinem Grund keinen Anspruch auf eine reguläre Gemeindewohnung hat – gibt es eine Alternative?

Ja, diese nennt sich “Wohnung mit reduzierten Voraussetzungen”. Informationen dazu und die Anmeldungsmöglichkeit für diese Wohnungen erhalten Interessentinnen und Interessenten bei der Wohnberatung Wien.

Was passiert, wenn man bereits in einer Gemeindewohnung gewohnt, aber diese zurückgegeben hat – hat man jemals wieder Anspruch?

Für ehemalige Mieterinnen und Mieter gelten die gleichen Grundvoraussetzungen wie für alle anderen Interessentinnen und Interessenten auch. Wichtig ist hierbei aber, dass aus dem alten Mietverhältnis keine mietrechtlichen Forderungen offen sein dürfen.

Interessiert an einer Gemeindewohnung? Die erste Adresse für Interessentinnen und Interessenten an Gemeinde- und/oder Genossenschaftswohnungen ist Wohnberatung Wien – mehr dazu hier.

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