“Er ist zu sämtlichen Anklagepunkten geständig”, sagte Verteidiger Roland Kier. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen, als der genaue Tathergang vom 2. Dezember 2015 erörtert wurde.
Prozess hinter verschlossenen Türen zum Opferschutz
Darum hatte die Rechtsvertreterin des Buben ersucht, die ihren Namen auf Anfrage der APA nicht bekannt geben wollte. “Es wäre eine massive Belastung, wenn das Opfer oder Mitschüler aus den Medien über Details informiert würden”, begründete die juristische Prozessbegleiterin ihren Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine “sexuelle Viktimisierung” des Schülers sei ebenso zu vermeiden wie eine “unerträgliche emotionale Belastung.”
Verteidiger Kier hatte ebenfalls eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen “im Interesse des Angeklagten” verlangt. Dessen Intimsphäre und “sexuelle Orientierung” solle “nicht medial breit getreten werden”.
Zehnjähriger in Bad vergewaltigt: Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Der Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) gab nach eingehender Beratung dem Antrag der Opfer-Vertreterin insoweit Folge, als die Medienvertreter und Zuschauer während der Befragung des Angeklagten zum Tatgeschehen und dem Abspielen der DVD mit der kontradiktorischen Einvernahme des Zehnjährigen nicht zugelassen wurden.
Dem Angeklagten – es handelt sich um einen 20-jährigen Flüchtling aus dem Irak, der im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen war – drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Mann soll den unmündigen Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und sich an dem Buben vergangen haben.
Bub leidet unter Panikattacken
Der Schüler erlitt dabei derart massive Verletzungen, dass er stationär behandelt werden musste. Seither machen ihm Panikattacken zu schaffen. Der mutmaßliche Täter konnte noch im Hallenbad festgenommen worden. In seiner Beschuldigtenvernehmung legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und erklärte der Polizei laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen “Gelüsten nachgegangen”. Er habe seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt.
Kind schwer verletzt: Prozess vertagt
Nach der Einvernahme des Angeklagten ist die Verhandlung gegen den 20-jährigen irakischen Flüchtling auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Grund: Der von diesem missbrauchte und vergewaltigte Bub dürfte infolge der Tathandlungen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben. Seine Rechtsvertreterin legte dem Gericht eine entsprechende Information vor.
Diese soll nun mittels eines Gutachtens überprüft werden. Zur Beiziehung einer Sachverständigen für Kinderpsychologie und -psychiatrie wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Wäre eine posttraumatische Belastungsstörung gegeben, hätte das für den Angeklagten gravierende Folgen. Eine solche wäre laut Judikatur einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen, was den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre Haft erhöhen würde.
(apa/red)