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Streit um Sozialwohnungen in Wien: Stadt leitet Prüfverfahren ein

Die Stadt Wien hat ein Prüfverfahren eingeleitet.
Die Stadt Wien hat ein Prüfverfahren eingeleitet. ©APA
Die Debatte um einige Tausend Sozialwohnungen in Wien geht in die nächste Runde. Offenbar gab es beim Verkauf der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (WBV-GÖD), der die Wohnungen gehören, an einen privaten Unternehmer Unregelmäßigkeiten. Die Stadt Wien hat nun ein Prüfverfahren eingeleitet.

Die Stadt hat nun ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet, eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht.Wien. Die GÖD hatte die “Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Gemeinnützige GmbH” verkauft – und zwar an ein Unternehmen, das den Wohnbauträger wiederum an den jetzigen Inhaber Christian Hosp weiter veräußerte. In den vergangenen Monaten hat der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen die Sache unter die Lupe genommen. Das Ergebnis liegt nun vor, wie “Die Presse” am Freitag berichtete.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht

In diesem werden offenbar einige Kritikpunkte festgehalten, die nicht zuletzt auf einen unrechtmäßigen Verkauf hinweisen. Auf Basis dieses Berichts hat die Stadt bzw. die MA 50 als zuständige Aufsichtsbehörde ein Verfahren eingeleitet. Dabei geht es neben fehlender Genehmigungen vor allem um den Aspekt, dass die Eigentümergesellschaft “derzeit unter überwiegendem Einfluss von Personen, die als Angehörige des Baugewerbes einzustufen sind”, stehe, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA hieß. Denn das ist laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verboten. Ein Eigentümer gemeinnütziger Wohnungen dürfe nämlich nicht aus dem Baugewerbe kommen, erklärte ein Sprecher des Wohnbauressorts der APA.

Konkret fordert die MA 50 nun von den neuen WBV-GÖD-Besitzern eine Stellungnahme zum Revisionsbericht ein. Das bedeute aber nicht, dass damit automatisch die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus angestrebt werde. Man wolle sich erst einmal Klarheit über die Angelegenheit verschaffen, so der Sprecher. Sollten sich hierbei allerdings die Unregelmäßigkeiten erhärten, könne freilich sehr wohl die Aberkennung als letzter Schritt stehen. Das kann die MA 50 allerdings nicht selbstständig entscheiden, dafür müsste sie einen Antrag bei der Landesregierung stellen.

Laut Sprecher will die MA 50 durch diese Vorgangsweise auch verhindern, dass mit Steuergeld Profit gemacht wird. Sprich: Die Stadt will sich im Fall einer Aberkennung die zig Millionen an Wohnbauförderung, die für die Errichtung der Bauten geflossen sind, zurückholen.

Keine Ändeurngen für WBV-GÖD-Mieter

Egal wie die Sache ausgeht: Für die jetzigen Mieter der rund 3.000 Wohnungen ändere sich gar nichts, versicherte der Ressortsprecher. Denn bestehende Verträge könnten nicht angegriffen werden, die Wohnungen selbst würden nach wie vor dem WGG unterliegen. Frei werdende Wohnungen könnten vom Investor allerdings bei nicht mehr vorhandener Gemeinnützigkeit sehr wohl gewinnbringend verkauft werden.

Streit um gemeinnützige Wohnungen: Eigentümer ortet “Missverständnis”

Der nunmehrige Eigentümer der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (WBV-GÖD), Christian Hosp, will die rund 3.000 betroffenen Sozialwohnungen erhalten. “Ich werde um die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit für die Gesellschaft – und damit um den Erhalt der (Sozial-)Wohnungen in der bestehenden Form – kämpfen”, versprach er am Freitag in einer Aussendung.

Berichte rund um den angeblich rechtlich nicht ganz einwandfreien Verkauf des Wohnbauträgers an sein Unternehmen nannte Hosp “ein großes Missverständnis”: “Das von der MA 50 eingeleitete Verfahren behandelt derzeit lediglich die Frage, ob die formalen Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes über die geforderten Eigenschaften des Eigentümers erfüllt sind”, betonte er. Er sei zuversichtlich, dass die Prüfung rasch zu einem positiven Abschluss kommen werde.

“Ich erfülle alle notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen als Eigentümer einer gemeinnützigen Gesellschaft, und auch bei dem Erwerb ist alles rechtmäßig und transparent abgelaufen”, versicherte Hosp. Sein Interesse sei es immer gewesen, mit dem Unternehmen im gemeinnützigen Wohnbau aktiv zu sein: “Alles andere wäre sinnlos und substanzgefährdend.”

Die Gewerkschaft hatte ihren gemeinnützigen Bauträger schon 2003 veräußert. Das damals zum Zug gekommene Unternehmen verkaufte schließlich an Hosp weiter, der laut einer Sprecherin seit heurigem Mai im Firmenbuch als Eigentümer eingetragen ist. Die Stadt hat nun ein Verfahren eingeleitet, an dessen Ende die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus stehen könnte. Grund ist ein Bericht des Revisionsverbands, der darauf hinweist, dass der neue Eigentümer auch im Baugewerbe tätig ist, was gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz allerdings verboten ist.

Die NEOS haben indes die Rückabwicklung des Verkaufs gefordert. Damit wäre der Erhalt der Wohnungen im Sinne des sozialen Wohnbaus gesichert, meinte Wohnbausprecher Stefan Gara in einer Aussendung: “Es ist gut, dass die Stadt auf den kritischen Prüfbericht zum Verkauf der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft des Öffentlichen Diensts reagiert. Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, dass das Büro von Stadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und die MA 50 sich nicht dazu entschieden haben, den Verkauf an einen Privaten rückabzuwickeln, obwohl es rechtlich möglich wäre.”

(APA/Red)

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