Die Bluttat hat sich laut Anklage am 27. Oktober 2014 zugetragen. Die bereits stark verweste Leiche des 50 Jahre alten Slowaken wurde erst am 12. Jänner entdeckt.
Angeklagter bot Obdachlosem Schlafplatz an
Der Angeklagte hatte sein späteres Opfer zufällig kennengelernt und dem Obdachlosen einen Schlafplatz angeboten. Dieser nahm dankend an und übernachtete in weiterer Folge regelmäßig in der fremden Wohnung. Dem 52-Jährigen wurde das mit der Zeit zu viel – vor allem der massive Alkoholkonsum seines Mitbewohners soll ihn gestört haben. Er wurde den Mann allerdings nicht mehr los, obwohl er ihn mehrfach aufgefordert haben soll auszuziehen.
Als der Slowake eines Abends wieder einmal betrunken in der Wohnung auftauchte, eskalierte die Situation. Zunächst bereitete der 52-Jährige diesem noch ein Abendessen zu. Danach kündigte er laut Anklage aber an, es werde ein Unglück geschehen, “wenn du heute nicht gehst”.
Eskalation mit Axt in Meidling
Der Mitbewohner legte sich – davon offenbar unbeeindruckt – auf die Couch im Wohnzimmer und schlief ein. Der Wohnungsbesitzer fand demgegenüber keinen Schlaf. Der Anklageschrift zufolge fühlte er sich in der für ihn verfahrenen Situation “unglücklich” und “ausgenützt”. Obendrein ließen ihn der Alkoholgeruch und die Schnarchgeräusche des 50-Jährigen keine Nachtruhe finden.
Der Versuch, diese abzustellen, indem er sich erhob, zur Couch ging und den Schlafenden ansprach, blieb erfolglos. Da erinnerte sich der 52-Jährige an die Axt, die sich neben seinem Bett befand und die er seinerzeit zum Holzspalten gekauft hatte. Laut Anklage versetzte er damit dem Schlafenden zwei Schläge mit der spitzen Seite gegen den Schädel.
Monatelang neben der Leiche gelebt
In weiterer Folge lebte der Frühpensionist, der infolge psychischer Auffälligkeiten besachwaltert war, über Wochen und Monate neben der Leiche. Erst Ende Dezember zog er den Ausführen der Anklage zufolge zu einem Bekannten, weil er – so seine eigene Aussage – den Leichengeruch nicht mehr ertrug. Schließlich vertraute sich der 52-Jährige einer Drogenberaterin und in weiterer Folge auch zwei Bekannten an. Als Polizeibeamte auf entsprechende Hinweise hin knapp dreieinhalb Monate nach der Tat die Wohnung in der Aichholzgasse durchsuchten, steckte die Tatwaffe noch im Schädel des Toten.
Gutachten über Zurechnungsfähigkeit
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der Angeklagte zwar an einer narzisstischen Störung mit schizoid-paranoiden Komponenten, doch soll es sich dabei um keine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades handeln. Die Sachverständige Gabriele Wörgötter billigt dem Mann auch eine “akute Belastungssituation” im Tatzeitpunkt und eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit zu. Die Dispositions- und Diskretionsfähigkeit waren ihrer Expertise zufolge aber nicht aufgehoben, sodass kein Schuldausschließungsgrund vorliegt. Wörgötter hält den Angeklagten für zurechnungsfähig, weshalb ihm nun ihm Fall eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslang droht.
(apa/red)