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Mitbewohner in Meidling mit Axt den Schädel eingeschlagen: 15 Jahre Haft

Beim Mordprozess in Wien
Beim Mordprozess in Wien ©APA
Ein 52-jähriger Frühpensionist ist am Dienstagnachmittag am Wiener Straflandesgericht wegen Mordes an seinem Mitbewohnerschuldig gesprochen worden. Der Mann hatte dem Slowaken mit einer Axt den Schädel eingeschlagen.
Beim Mordprozess in Wien
Mordprozess steht bevor
Identität des Opfers unklar
Leiche wochenlang in Wohnung
Bilder vom Tatort

Dies tat er, weil der Obdachlose seine Wohnung in Meidling nicht mehr verlassen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Milderungsgrund bei Mordprozess: Geständnis

Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab Staatsanwältin Karina Fehringer keine Erklärung ab. Mildernd wurde die Unbescholtenheit des Beschuldigten, seine verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie sein Tatsachengeständnis gewertet. Erschwerungsgründe gab es keine. Zudem muss der 52-Jährige über 9.900 Euro Trauergeld und Begräbniskosten an die Tochter des Opfers zahlen.

Bluttat mit Axt in Meidling

Die Bluttat hatte sich bereits am 27. Oktober 2014 zugetragen. Die bereits stark verweste Leiche des 50 Jahre alten Slowaken wurde erst am 12. Jänner entdeckt, weil der Frühpensionist aufgrund des Verwesungsgeruchs zu einem Freund gezogen war.

Verhandlung begann verspätet

Die Verhandlung hat mit zweieinhalbstündiger Verspätung begonnen, weil sich Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten auftaten. Der Mann, der in Schlafanzug und Badeschlapfen in den Verhandlungssaal schlurfte, sei zwar durch das Verfahren und die Haftbedingungen “sehr belastet”, wolle die Hauptverhandlung aber möglichst rasch hinter sich bringen, bescheinigte die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter, nachdem sie den Angeklagte begutachtet hatte.

Der Angeklagte – laut Staatsanwältin Karina Fehringer lebensmüde, depressiv und Frühpensionist – habe eine “soziale Ader” und immer wieder Obdachlose bei sich übernachten lassen. Am Wienerberg lernte er im vergangenen September einen 50 Jahre alten Slowaken kennen, dem er schließlich einen Schlafplatz anbot. Weil sich der neue Mitbewohner auf Dauer einquartierte, ständig betrunken war und keine Anstalten machte, die Wohnung in der Aichholzgasse zu verlassen, habe sich im Angeklagten eine “Antipathie” gegen den Slowaken aufgebaut, schilderte die Anklägerin.

Angeklagter: “Ich war überfordert”

“Ich hab’ ihn drei Mal weggewiesen und er ist immer wieder gekommen.” Er habe versucht, den Konflikt mit dem Slowaken, der sich gegenüber dem 52-Jährigen aggressiv zeigte, friedlich zu lösen. “Ich hab’ mir nicht mehr zu helfen gewusst”, sagte der Angeklagte, der sich vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer) teilweise schuldig bekannte. “Ich war überfordert.”

Als der 50-Jährige am 26. Oktober wieder einmal betrunken in der Wohnung auftauchte, eskalierte die Situation. Zunächst bereitete der 52-Jährige diesem noch ein Abendessen zu. Danach kündigte er laut Anklage aber an, es werde “ein Unglück geschehen, wenn du heute nicht gehst”. Der Slowake ging jedoch nicht, sondern legte sich auch die Couch, um dort zu übernachten. “Dann bin ich wach geworden um 2.00 Uhr und da war er immer noch da. Da muss ich ausgerastet sein, außer mir geworden sein”, sagte der 52-Jährige. Der von seinen Freunden als “ruhig und besonnen” beschriebene Frühpensionist holte die Hacke aus seinem Schlafzimmer, die er zur Verteidigung neben das Bett gelegt hatte, und schlug zu.

Attacke mit Axt in Meidling

Laut Anklage versetzte er damit dem Schlafenden einen Schlag gegen den Kopf. Die Axt blieb stecken. Da der Slowake weiter Geräusche von sich gab, habe der Angeklagte die Waffe mit nicht unerheblicher Kraftanstrengung aus dem Schädel gezogen und ein zweites Mal zugeschlagen, führte die Staatsanwältin aus: “Erleichtert, keine Geräusche mehr wahrzunehmen, zog sich der Angeklagte dann in sein Schlafzimmer zurück und schlief rasch ein.”

Tatsachengeständnis abgelegt

Die mumifizierte Leiche wurde erst am 12. Jänner entdeckt, nachdem sich der 52-Jährige, der Ende Dezember aufgrund des Verwesungsgeruchs zu einem Bekannten gezogen war, einer Drogen-Beraterin sowie zwei Bekannten anvertraut hatte. Der Mann hatte nach seiner Festnahme ein Tatsachengeständnis abgelegt, jedoch eine Art Notwehrsituation geltend gemacht: Er habe sich ausgenützt gefühlt und in der für ihn verfahrenen Situation keinen Ausweg mehr gesehen. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk war eine Identifizierung des Slowaken nur durch einen vor Jahren in seinem Oberschenkel platzierten Gammanagels möglich.

Dem psychiatrischen Gutachten Wörgötters zufolge leidet der Angeklagte zwar an einer narzisstischen Störung mit schizoid-paranoiden Komponenten, doch soll es sich dabei um keine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades handeln. Die Sachverständige billigt dem Mann eine “akute Belastungssituation” im Tatzeitpunkt und eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit zu. Die Dispositions- und Diskretionsfähigkeit waren ihrer Expertise zufolge aber nicht aufgehoben, sodass kein Schuldausschließungsgrund vorliegt. Die Psychiaterin hält den Angeklagten für zurechnungsfähig, eine Voraussetzung für Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liege nicht vor.

(apa/red)

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