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Gefährlicher Zwischenfall in Wien: Polizeihubschrauber kollidierte fast mit Drohne

Ein Polizeihubschrauber kollidierte in Wien-Meidling fast mit einer Drohne.
Ein Polizeihubschrauber kollidierte in Wien-Meidling fast mit einer Drohne. ©APA/EXPA/JFK (Symbolbild)
In Wien-Meidling wäre es am Samstagnachmittag fast zu einem gefährlichen Zusammenstoß zwischen einem Polizeihubschrauber und einer Drohne gekommen. Ein 41-Jähriger wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung der Luftfahrt angezeigt.

Gegen 17.30 Uhr kam es in Wien-Meidling fast zu einem Zusammenstoß zwischen einer Drohne und einem Polizeihubschrauber.

Polizeihubschrauber entging in Wien Zusammenstoß mit einer Drohne

In einer Höhe von rund 200 Metern konnte der Hubschrauberpilot in letzter Sekunde ausweichen. Der Pilot konnte wahrnehmen, wie die Drohne von einem Mann auf einem Parkplatz in der Gaßmannstraße gesteuert wurde. Der Mann landete das Gerät, lud es in sein Auto und fuhr davon.

Eine Streifenbesatzung nahm die Verfolgung auf und konnte den Tatverdächtigen im Bereich der Schönbrunner Straße/Grünbergstraße anhalten. Bei der Befragung mit der Polizei gab der Mann an, die Drohne lediglich ausprobiert zu haben und diese sofort gelandet habe, als er den Hubschrauber bemerkte.

Keine Dokumente für Drohne

Der 41-jährige Slowene konnte keine Dokumente für die Drohne vorweisen. Diese wiegt mehr als 250 Gramm und ist in Österreich genehmigungspflichtig. Vielmehr meinte der 41-Jährige gegenüber den Beamten, dass er nicht glaube, dass es durch seine Drohne zu einer Gefährdung gekommen sei. Der 41-Jährige wurde auf freiem Fuß wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt angezeigt. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Auch die Austro Control wurde über den Zwischenfall informiert.

Drohnenflüge in Wien müssen genehmigt werden

Seit 2014 müssen Drohnen über 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Auch sogenannte Spielzeugdrohnen, also Geräte unter 250 Gramm, die maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen und nicht genehmigt werden müssen, können Einsatzhubschraubern gefährlich werden.

(APA/Red.)

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