Bäder nach Ausländer-Anteil bewertet
Heißt es bei Bädern wie dem Großfeldsiedlungbad noch relativ schwammig “gemischt”, wird an anderen Beispielen offenbar, worum es den bewertenden Autoren besonders zu gehen scheint. So ist etwa beim Floridsdorferbad unter “Publikum” zu lesen: “Jugendliche, Familien, Inländer zu Ausländer ca Halbe : Halbe”.
Im Theresienbad erwartet die Besucher laut Angaben auf der Website ein “geringer Inländeranteil”, im Hütteldorferbad ändert sich dies offenbar je nach Jahreszeit – “im Winter: hauptsächlich Inländer”. Man geht wohl in diesem Zusammenhang nicht fehl, das mit “sehr angenehm” bewertete Publikum im Hietzingerbad als überwiegend aus Österreichern – oder was man bei “Wien Konkret” dafür hält – bestehend zu vermuten.
Wien konkret: Gegen Ausländer und Raucher
Rassismus-Kritik wird abgeschmettert
Keine offizielle Seite der Stadt Wien
Verein ZARA wurde bereits aktiv
Beim Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit ist die Seite bereits seit Jahren bekannt. “Leider!”, so Dina Malandi von ZARA zu VIENNA.at. Sie berichtet, dass den Verein vor allem zu den rassistischen Anmerkungen in den Bäderbeschreibungen regelmäßig Beschwerden empörter Leser erreichen. “Wir haben bereits nach den ersten Meldungen Herrn Marschall kontaktiert und versucht, ihm die Problematik dieser klar negativ besetzten Kommentare zur vermeintlichen Herkunft der BäderbesucherInnen aufzuzeigen. Wir haben damals darum ersucht, diese Anmerkungen auf der Website zukünftig zu unterlassen, Herr Marschall zeigte sich unseren Argumenten gegenüber jedoch nicht zugänglich.”
Den Bad-Besuchenden werde durch die offizielle Aufmachung der Website problematischerweise suggeriert, “die Ein- bzw. Auseinanderteilung von BäderbesucherInnen allein aufgrund ihrer vermeintlichen ethnischen Zugehörigkeit gehöre zu einer städtischen Beschreibung der betreffenden Einrichtungen.” Malandi verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Kritik anderer Stellen, die bisher zu keinen Änderungen auf der Website geführt habe, und auf den Rassismus-Report von ZARA (Kapitel “Internet”, S. 28).
“Rechtliche Schritte sind unseres Wissens nach in diesem Fall nicht möglich, da die betreffenden Texte zwar eindeutig als rassistisch einzustufen sind, aber weder gegen straf- noch zivilrechtliche Regelungen verstoßen”, erklärt Malandi.
Was tun bei Rassismus im Internet?
Rassistische Inhalte im Internet seien leider keine Seltenheit: “Manche Menschen denken offenbar auch, dass sie sich im Internet im ‘rechtsfreien’ Raum bewegen. Was in der ‘realen’ Welt als Verstoß z.B. gegen das NS-Verbotsgesetz, als Verhetzung oder als gefährliche Drohung strafbar wäre, ist im Internet genauso verboten und kann strafrechtliche Folgen haben.”
Zur Meldung neonazistischer sowie strafrechtlich relevanter rassistischer und antisemitischer Internet-Inhalte verweist ZARA an die eigene Meldestelle des BMI (angesiedelt beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung), die auch über E-Mail informiert werden kann.
Vorfälle ZARA und Co. melden
“Sind Texte ‘nur’ rassistisch, verstoßen aber gegen kein Gesetz (wie z.B. manche der Texte auf wien-konkret), ist es schwieriger, eine Entfernung der Inhalte zu erwirken. In manchen Fällen könnte es sein, dass die Website gegen die AGBs des dahinterstehenden Providers/Webhosters verstößt und auf diesem Weg dagegen vorgegangen werden”, erläutert die Sprecherin.
Fremdenfeindliche und rassistische Websites könne man auf jeden Fall der ZARA-Beratungsstelle melden, sie würden in die dortige Dokumentation aufgenommen, sowie nach einer rechtlichen Einschätzung der Inhalte die mögliche Schritte zur Entfernung gesetzt. Auch Stopline nehme Meldungen entgegen und leite diese an die zuständigen Behörden weiter.
“Und schließlich: wenn es – wie z.B. bei rassistischen Artikel einer Online-Zeitung – die Möglichkeit gibt, sich als LeserIn selbst beim Medium dagegen zu beschweren, macht das ganz sicher Sinn. Je mehr Menschen zeigen, dass sie solche Inhalte ablehnen, desto eher wird meistens auf Beschwerden reagiert”, appelliert Malandi.
(DHE)