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17-jähriger Wiener missbrauchte drei minderjährige Mädchen

Der 17-Jährige erhielt 21 Monate Haft teilbedingt.
Der 17-Jährige erhielt 21 Monate Haft teilbedingt. ©APA
Ein 17-Jähriger musste sich am Mittwoch wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung im Straflandesgericht verantworten, weil er im vergangenen Sommer binnen fünf Wochen in Simmering drei Mädchen missbraucht hatte. Die Jüngste war erst zwölf Jahre alt.

Der 17-Jährige war am 25. September festgenommen worden, nachdem er sich unmittelbar zuvor zwei Mal an der Zwölfjährigen vergangen hatte. Für das Straflandesgericht war Tatbegehungsgefahr gegeben, daher wurde die U-Haft verhängt: Am 14. August hatte der Bursch eine 14-Jährige am Leberberg in ein Gebüsch gelockt und missbraucht, wobei er der Schülerin den Mund zuhielt, als sie schreien wollte. Er nahm ihr auch das Handy weg, bevor er sich an ihr verging.

Am 30. August sprach er die Schwester eines Freundes an und gab vor, er müsse etwas mit ihr besprechen. Er lockte die 15-Jährige in ein Wohnhaus, fuhr mit dem Aufzug in den oberen Stock, begann sie zu küssen und warf sie zu Boden, als sie sich zur Wehr setzte. In weiterer Folge vergewaltigte er das Mädchen.

Zwölfjährige vergewaltigt

Am 20. September ging der 17-Jährige mit der Zwölfjährigen, mit er über WhatsApp kennengelernt hatte, ebenfalls unter einem Vorwand in ein Stiegenhaus. Obwohl zu diesem Zeitpunkt schon gegen ihn ermittelt wurde, missbrauchte der 17-Jährige auch dieses Mädchen. “Küssen wollte sie. Den Rest nicht”, gab der Bursch vor Gericht zu, die Unmündige zu Boden gebracht, sich auf sie gekniet, am ganzen Körper betastet und bis zur Ejakulation masturbiert zu haben. Wenig später fiel er sogar ein zweites Mal über die Zwölfjährige her.

Während diese Tatumstände für das Straflandesgericht U-Haft erforderlich machten, sah ein OLG-Senat keine hinreichenden Haftgründe. Der 17-Jährige habe “die Signale der Opfer falsch interpretiert” und sich zu den ihm vorgeworfenen Taten “hinreißen” lassen, hieß es in der Entscheidung. Dass er der Zwölfjährigen zwei Mal ins Gesicht ejakulierte, stellte für das OLG keine besondere Demütigung dar. Es gebe “keine besonderen Anhaltspunkte” für “eine besondere Erniedrigung”, befand das OLG. Die zuständige Staatsanwältin Tamara Ranzdorf empörte sich über diese Sichtweise des Obergerichts. Sie verlas in der Verhandlung einige Passagen der OLG-Entscheidung und bemerkte wörtlich, dabei handle es sich um “eine Watsche ins Gesicht der Opfer”.

21 Monate teilbedingte Haft für 17-Jährigen

Der 17-Jährige erhielt wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt. Die dreieinhalbmonatige U-Haft wurde ihm auf die Strafe angerechnet. Der Senat ging im Zweifel davon aus, dass der Bursch das jüngste Opfer fälschlicherweise für 14 hielt. Die drei Mädchen, die sich dem Strafverfahren mit einem symbolischen Betrag von jeweils 1.000 Euro angeschlossen hatte, bekamen 500 Euro zugesprochen. Diese Summen hatte der Angeklagte anerkannt. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen wurden die Mädchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Dem 17-Jährigen wurde die Weisung erteilt, seine Therapie bei der Männerberatung fortzusetzen, die er nach seiner Enthaftung begonnen hatte. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Er muss sich außerdem eine Arbeit suchen und dem Gericht vierteljährlich eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Verteidiger Wolfgang Haas beantragte hinsichtlich der unbedingt zu verbüßenden Reststrafe einen Haftaufschub, da sein Mandant Aussicht auf eine Lehrstelle als Installateur hat. Ob dieser Antrag genehmigt wird, entscheidet sich noch. Staatsanwältin Ranzdorf gab zu dem Urteil, das der 17-Jährige akzeptierte, vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

(APA)

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