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111 Personen in Wien wegen Dealens im öffentlichen Raum in Haft

Auf Dealen im öffentlichen Raum steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Auf Dealen im öffentlichen Raum steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. ©APA/HERBERT P. OCZERET (Symbolbild)
Österreichweit befinden sich momentan 330 Personen wegen Dealens im öffentlichen Raum in Haft. Grund dafür ist die neue Bestimmung des Suchtmittelgesetztes, die seit Juni 2016 Dealen im öffentlichen Raum eindämmen soll.

Wer beim Dealen im öffentlichen Raum erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat sich die Strafverschärfung bewährt, wie er ein Jahr nach Einführung der legistischen Maßnahme betont. “Wir können die Straftäter mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen effektiver verfolgen. Der ungenierte Suchtmittelhandel im öffentlichen Raum konnte doch deutlich reduziert werden”, so Brandstetter gegenüber der APA. Es gebe “keinen Platz für Toleranz gegenüber skrupellosen Drogenhändlern. Nicht nur, dass sie gefährliche Substanzen in Umlauf bringen. Sie bringen auch Gewalt auf unsere Straßen”.

Bundesweit 330 Personen wegen Dealens in Haft

Im Moment sitzen bundesweit 330 Personen im Gefängnis, denen – oftmals neben weiteren Vergehen nach dem SMG – Dealen in aller Öffentlichkeit vorgeworfen wird (Stichtag 1. Juli). Davon befinden sich 189 in Strafhaft und 141 Personen in U-Haft bzw. in vergleichbaren Vollzugsformen. Allein 111 Insassen der Justizanstalt Wien-Josefstadt wird der neue Straftatbestand angekreidet.

Was grundsätzlich die Verurteilungen wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift (Paragraf 27 SMG) betrifft, wurden von den Staatsanwaltschaften im Jahr 2015 9.297 Personen angeklagt und davon 4.552 gerichtlich verurteilt. Im darauf folgenden Jahr reduzierten sich die Anklagen auf 7.274 und die Verurteilungen auf 3.984 Personen. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2017 deuten mit 3.839 Anklagen und 2.333 Verurteilungen wegen Erwerbs, Besitzes, Überlassens oder Verschaffens von Suchtgift allerdings wieder auf ein Ansteigen in dieser Deliktgruppe hin.

Anstieg der Verurteilungen wegen Suchtgifthandels

Kontinuierlich im Steigen begriffen sind Verurteilungen wegen Suchtgifthandels (Paragraf 28a SMG). 2015 registrierte die Justiz 1.686 Anklagen, 2016 1.756. Im ersten Halbjahr 2017 scheinen bereits 1.073 Anklagen und 895 Verurteilungen auf. Im Vorjahr wurden insgesamt 1.528 Personen als Suchtgifthändler schuldig gesprochen. Im Jahr 2015 waren es 1.440 Personen, die als Suchtgifthändler verurteilt wurden.

APA/Red.

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