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Frau im Laaer Wald in Wien vergewaltigt: Urteil auf zwölf Jahre Haft erhöht

Das Wiener OLG hob die Strafe für einen Vergewaltiger deutlich an
Das Wiener OLG hob die Strafe für einen Vergewaltiger deutlich an ©APA (Sujet)
"Solche Leute muss man lange wegsperren": Im Fall eines massiv vorbestraften Rumänen, der im vergangenen Herbst im Laaer Wald in Wien-Favoriten eine 39 Jahre alte Frau vergewaltigt hat, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag die vom Erstgericht verhängte Strafe deutlich angehoben.
Urteil beim Prozess in Wien
Festnahme wegen DNA-Spur

In Stattgebung einer Berufung der Staatsanwaltschaft wurde eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt.Wien. Der Mann war Mitte März vom Landesgericht für Strafsachen zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Die Vergewaltigung im Laaer Wald

Er war am 30. September 2016 der 39-jährigen Frau gefolgt, die ihren Hund äußerln führte, als sie gegen 20.15 Uhr hinter sich Schritte wahrnahm. Ehe sie sich umdrehen konnte, packte sie ein Unbekannter, drückte ihr einen metallenen Gegenstand gegen den Hals und herrschte sie in gebrochenem Englisch an: “Sex or dead!” Dann zerrte der Täter sein Opfer ins Dickicht.

Weil er am Körper der Frau und auf ihrem Mobiltelefon seine DNA-Spuren hinterlassen hatte, konnte der 36 Jahre alte Rumäne ausgeforscht und festgenommen werden. Der Mann war keine zwei Wochen vor dem gegenständlichen Sexualverbrechen nach mehrjähriger Haft aus einem deutschen Gefängnis entlassen worden. Er weist insgesamt acht Vorstrafen auf, davon drei einschlägige. 2004 wurde er erstmals wegen Vergewaltigung verurteilt, nachdem er eine 16-Jährige in einen Fluss gezerrt und sich an dem Mädchen vergangen hatte. 2011 missbrauchte und beraubte er eine 19-Jährige.

OLG erhöhte Strafe “um die Bevölkerung zu schützen”

Im Hinblick auf diese Umstände hielt das OLG eine Korrektur des Strafausmaßes für erforderlich. “Solche Leute muss man lange wegsperren, um die Bevölkerung zu schützen. Prinzipiell ist zu sagen, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Strafgerichte bei Sexualdelikten zu milde urteilen würden”, stellte Christian Dostal, der Vorsitzende des Drei-Richter-Senats, fest. Der Angeklagte sei “ein Triebverbrecher, der durch die bisherigen Strafen nicht in seinem Sexualverhalten gezügelt werden konnte”. Der Mann habe schon in Rumänien, in Deutschland und Italien delinquiert. “Sein letztes Opfer in Wien hätte er fast mit einem Poncho erwürgt. Die Frau ist für ihr Leben traumatisiert,” gab Dostal zu bedenken.

Dauerhafte Abschiebung von Gewalttätern schwierig

Der Fall belegt deutlich, wie schwierig es innerhalb der EU ist, Gewalttäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafen dauerhaft in ihre Heimat abzuschieben. Der Rumäne war im Jänner 2015 in Deutschland wegen Raubes und zweier Handtaschendiebstähle zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung von rund 20 Monaten wurde er am 19. September 2016 vorzeitig entlassen und in Verbindung mit einem Aufenthaltsverbot nach Rumänien abgeschoben. Elf Tage später war er in Wien und verging sich an der 39-Jährigen.

Die Frau hatte sich zu wehren versucht, indem sie dem Angreifer in die Hand biss. Darauf zog er ihr ihren Poncho über Kopf und Hals und zerrte so fest zu, dass sie kaum mehr Luft bekam. Dennoch war die Gegenwehr der Frau nicht gebrochen. Sie zwickte den Angreifer, worauf dieser sie brutal zu Boden stieß und endgültig ihre Gegenwehr brach.

(apa/red)

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