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Ex-Freundin in Favoriten erstochen: Urteil beim Mordprozess in Wien

Der Angeklagte (l.) und Verteidigerin Astrid Wagner (m.) am Donnerstag beim Prozess in Wien
Der Angeklagte (l.) und Verteidigerin Astrid Wagner (m.) am Donnerstag beim Prozess in Wien ©APA
In dem Prozess gegen jenen Mann, der seine Ex-Freundin erst stranguliert und danach mit Messerstichen getötet haben soll, wurde am frühen Donnerstagabend das Urteil gesprochen.
Bilder vom Prozess
Frau tot in Wohnung gefunden
Obduktion klärt Todesursache
Verdächtiger im Spital
Am Tatort in Wien-Favoriten
Mordprozess steht bevor

Ein 48-jähriger Mann ist am Donnerstagabend im Wiener Landesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte am 26. September 2016 in seiner Wohnung im Anton-Hölzl-Hof in Favoriten seine langjährige Lebensgefährtin getötet, indem er sie mit einem Kabel strangulierte und ihr anschließend mit zwei Messern 15 Stich- und Schnittverletzungen im Brust- und Halsbereich zufügte.

Die 53-jährige Frau hatte sich zwei Wochen vor der Bluttat vom Angeklagten getrennt. Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen im Sinn der Anklage. Die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und dessen Beitrag zur Wahrheitsfindung wurden mildernd berücksichtigt. Erschwerend und bei der Strafbemessung letztlich ausschlaggebend war demgegenüber die besonders brutale Tatbegehung. “Es war auf gut Deutsch ein Blutbad, das Sie angerichtet haben. Ihr Vorsatz war auf die unbedingte Tötung ausgerichtet. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben”, stellte der vorsitzende Richter Georg Olschak klar.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner meldete nach Rücksprache mit ihrem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Freundin in Favoriten erstochen: “Sie war die Liebe meines Lebens”

13 Jahre waren der Angeklagte und die 53-Jährige ein Paar, ehe sie endgültig mit ihm Schluss machte. Ihr dürften die anhaltenden Depressionen des Mannes – dieser war in verschiedenen Heimen aufgewachsen, wo er als Kind misshandelt und später von einem Betreuer sexuell missbraucht wurde – zu viel geworden sein. “Ich spüre keine Liebe mehr”, hielt sie in ihrem handschriftlichen Trennungsbrief fest.

Der beschäftigungslose Mann versuchte, sich damit abzufinden. “Nach einiger Zeit bin ich drauf gekommen, dass sie doch die Richtige für mich ist. Ich wollte sie zurückgewinnen”, verriet er dem Schwurgericht. “Sie war die Liebe seines Lebens”, wusste seine Verteidigerin.

Ein letztes Treffen, das eigentlich der Rückgabe persönlicher Gegenstände dienen sollte, verlief der Darstellung des Angeklagten zufolge zunächst vielversprechend. “Die Tür ist noch nicht ganz zu”, habe ihm seine Ex-Partnerin wieder Hoffnung gemacht, behauptete der Angeklagte. Als die Frau kurz auf die Toilette ging, habe er allerdings in ihrem Handy gestöbert und dort folgende, an einen anderen Mann Textnachricht gefunden: “Komm das nächste Mal nicht zu spät.”

Frau mit Kabel stranguliert und danach erstochen

“In meinem Zustand hab’ ich geglaubt, sie hat schon wen anderen”, berichtete der Angeklagte. Als er die Frau mit der verdächtigen Nachricht konfrontierte, hätte ihm diese “Nähe und Zärtlichkeit habe ich mir woanders gesucht” zur Antwort gegeben. Da habe er Rot gesehen, ein Verlängerungskabel um ihren Hals gelegt und die 53-Jährige zu drosseln begonnen. Danach holte er aus der Küchenzeile zwei Messer mit einer Klingenlänge von 17 beziehungsweise 20 Zentimeter und ging damit gegen das vermutlich bewusstlose, aber noch lebende Opfer vor.

Anschließend verließ der 48-Jährige in angeblich selbstmörderischer Absicht den Tatort. Seinen Angaben gemäß wollte er sich im Schönbrunner Schlosspark erhängen, was ihm nicht gelang, da er stark betrunken war und unter dem Einfluss eines Medikamentencocktails stand. Schließlich verlor er das Bewusstsein. Er wurde in einem Innenhof eines Gemeindebaus in Meidling aufgefunden und ins Spital gebracht. Seine Mutter entdeckte am nächsten Morgen in seiner Wohnung die Leiche der 53-Jährigen.

“Ich war in Selbstmord-Foren”

Die Schilderungen des Angeklagten bekamen im Verlauf des Beweisverfahrens Risse. Der Vorsitzende konfrontierte den 48-Jährigen zunächst mit der Auswertung seiner Suchabfragen bei Google. Neben “Wie gewinne ich meine Ex zurück?” hatte der Mann unter anderem folgende Suchbegriffe eingegeben: “Kehlkopfschnitt”, “Luftröhrenschnitt” oder “Wie man jemanden zum Schweigen bringt”. Das hätte sich auf Suizidarten und nicht auf seine Ex-Freundin bezogen, stellte der Angeklagte klar: “Ich war auf Selbstmord-Foren.”

Die Auswertung des Handys der Getöteten lieferte weder eine SMS noch eine WhatsApp-Nachricht zutage, die an einen unbekannten Mann gerichtet war und den vom Angeklagten behaupteten Inhalt hatte. Dafür zeigte sich, dass der Angeklagte vor der inkriminierten Bluttat auf Dating-Plattformen nach anderen Frauen gesucht, eine gewisse Anja kennengelernt und auch getroffen hatte. Mit dieser habe er “einen leiwanden Abend g’habt”, räumte der 48-Jährige ein. Er habe “wen zum Reden braucht. Ich wollt’ mit jemandem Normalem reden.”

Tochter des Opfers: “Sie wollte einen Neubeginn”

Der Sohn und die Tochter der Getöteten gaben sich im Zeugenstand überzeugt, dass die Beziehung ihrer Mutter zum Angeklagten unumstößlich vorbei war. Die Kinder stammten aus einer vorangegangenen Beziehung der ums Leben gebrachten Frau.

Bereits am 12. September – und damit 14 Tage vor der Tat – hatte die 53-Jährige ihrem Sohn per SMS bekräftigt: “Haben uns endgültig getrennt.” Für den 28-Jährigen war klar, dass seine Mutter zu keinem Rückzieher bereit gewesen wäre: “Sie wollte einen Neubeginn. Sie wollte neu durchstarten.” “Sie wollte sich frei fühlen”, pflichtete die 23-jährige Tochter bei. Die Trennung sei ihrer Mutter nicht leicht gefallen: “Sie hat sich lange darauf vorbereitet. Sie war sich zu 100 Prozent sicher. Sie wollte nicht mehr in die Beziehung zurück gehen.”

(APA, Red.)

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