Konkret bestimmt das Gesetz: Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges und eines mit diesem gezogenen Anhängers vollständig sichtbar sind und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung der Kennzeichentafel unlesbar sind.
Diese Strafen drohen bei verschmutzten Kennzeichen
Wer mit nicht zu erkennenden Kennzeichen erwischt wird, dem drohen Geldstrafen um die 70,- Euro, im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro vor.
“Nur wer dem Exekutivbeamten glaubhaft versichern kann, dass er beispielsweise eine lange Autofahrt hinter sich hat und vor Antritt der Fahrt das Kennzeichen frei von jeglichen Verunreinigungen war, darf nicht bestraft werden. Aber Vorsicht: an sonnigen, trockenen Tagen ist das kaum glaubhaft zu vermitteln”, warnt Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Aber nicht nur rechtliche Strafen sind unangenehm: Bei den Lesekameras der Mautstationen auf Österreichs Autobahnen können stark verschmutzte Kennzeichen zu Problemen mit der automatischen Schrankenöffnung führen. Außerdem muss der Lenker darauf achten, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, die hintere Kennzeichentafel beleuchtet ist.
(Red.)