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Was darf man im Krankenstand? Zwölf Do's and Don'ts zu Rechten und Pflichten

Was darf bzw. was muss man tun, wenn man im Krankenstand ist?
Was darf bzw. was muss man tun, wenn man im Krankenstand ist? ©BilderBox.com (Sujet)
Wer ofiziell arbeitsunfähig und im Krankenstand ist, darf sich nicht aus dem Bett bewegen - oder? Was kann einem passieren, wenn man trotzdem auf Facebook aktiv ist? Muss man von daheim aus arbeiten? Und kann man eigentlich im Krankenstand gekündigt werden? VIENNA.at hat bei der Arbeiterkammer nachgefragt.
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Wenn Kranke arbeiten gehen

Ein Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Österreich hat uns zwölf der wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Krankenstand beantwortet. Was man tunlichst berücksichtigen bzw. unbedingt vermeiden sollte, wenn man offiziell krank geschrieben ist – hier die Do’s and Don’ts für Kranke.

Was müssen Kranke tun? So funktioniert die Krankmeldung

1) Wie schnell muss man sich bei Arbeitsverhinderung beim Arbeitgeber krank melden?

Arbeitnehmer haben die Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden. Laut Rechtsprechung bedeutet unverzüglich „am selben Tag“. Wir empfehlen ArbeitnehmerInnen jedoch, sich am besten sogar noch vor bzw. bei Arbeitsbeginn durch einen Anruf im Betrieb krank zu melden. Schließlich muss der Arbeitgeber ja auch planen und eventuell einen Ersatz finden. Anschließend sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.

2) Auf welchem Wege und bei wem muss die Krankmeldung erfolgen – ist diese z.B. auch über Kollegen zulässig? Darf eine Krankmeldung auch per SMS,WhatsApp-Nachricht, Facebook-Messenger o.ä. erfolgen?

Hinsichtlich der Krankmeldung gibt es keine gesetzlich geregelten Formvorschriften. Wir empfehlen ArbeitnehmerInnen, sich dahingehend bei Arbeitsantritt zu erkundigen, wie üblicherweise Krankmeldungen im Betrieb erfolgen. Bei wem die Krankmeldung zu erfolgen hat, hängt immer von internen betrieblichen Regelungen ab. Daher empfehlen wir ArbeitnehmerInnen sich bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu informieren, bei wem sie sich im Falle einer Erkrankung krank zu melden haben.

3) Was passiert, wenn man sich nicht oder mit Verzögerung krank meldet? Kann man theoretisch gekündigt werden oder kein Gehalt mehr bekommen?

Ein Arbeitnehmer hat den Krankenstand unverzüglich zu melden. Auf Verlangen des Arbeitgebers haben ArbeitnehmerInnen eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen. Kommt ein Arbeitnehmer den Melde- und Nachweispflichten nicht nach, dann treffen ihn nachteilige Folgen. Hier geht es ums Geld: Für die Dauer der Säumnis verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgelt, d.h. der Arbeitgeber muss den Lohn für die Dauer der Säumnis nicht zahlen. Keinesfalls darf ein Arbeitgeber jedoch das Arbeitsverhältnis durch fristlose Entlassung beenden, wenn der Arbeitnehmer seiner Mitteilungs- und Nachweispflicht nicht nachkommt.

Was der Arbeitnehmer bei Krankenstand verlangen darf – und was nicht

4) Kann der Arbeitnehmer verlangen, dass man zu einem bestimmten Arzt geht?

Ein klares Nein.

5) Kann der Arbeitgeber verlangen, Einsicht in Befunde o.ä. nehmen zu dürfen?

Nein, das kann er nicht verlangen.

Krankenstand mit und ohne Bettruhe – was darf man tun?

6) Wenn Bettruhe verordnet ist: Inwiefern darf man trotz Krankenstands Besorgungen machen oder Freizeitbeschäftigungen nachgehen?

Arbeitnehmer haben die Pflicht, im Krankenstand all das zu tun, damit sie so rasch als möglich wieder gesund werden. Welches Verhalten dies ist, hängt vor allem davon ab, an welcher Krankheit jemand leidet. Im Zweifel entscheidet dies der Arzt. Wenn der Arzt Bettruhe verordnet, haben sich Arbeitnehmer daran zu halten. Notwendige Besorgungen wie beispielsweise Einkäufe für den täglichen Bedarf, der Gang zur Apotheke oder zum Arzt sind jedoch zulässig.

Welches Verhalten im Krankenstand erlaubt ist, hängt immer von der Erkrankung ab. Nicht jedes Verhalten ist für jeden Erkrankten verboten. ArbeitnehmerInnen haben sich im Krankenstand angemessen zu verhalten. Beispielsweise ist es kein angemessenes Verhalten, bei einer Grippe ein Bierlokal aufzusuchen. Ist aber jemand wegen Burnout krankgeschrieben, kann Spazierengehen oder auch die Wiederaufnahme von sozialen Kontakten Teil der Gesundung sein.

7) Ist keine Bettruhe verordnet: Gibt es trotzdem etwas, das man außerhalb der Wohnung nicht darf?

Wie erwähnt kommt es darauf an, was ein erkrankter Arbeitnehmer im Krankenstand tun darf, an welcher Erkrankung ein Arbeitnehmer leidet. Im Zweifel entscheidet dies der Arzt. Oft löst das aber auch der Menschenverstand: So ist es wohl jedem klar, dass man kein Rockkonzert besuchen darf, wenn man Fieber hat, auch wenn die teuren Konzertkarten schon vor Monaten gekauft wurden. Umgekehrt ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Friseurin, die sich die Hand gebrochen hat, einen Spaziergang macht. Wenn sich ArbeitnehmerInnen nicht sicher sind, was sie während des Krankenstandes machen dürfen, sollten sie bitte beim Arzt nachfragen. Noch einmal: Erkrankte Arbeitnehmer müssen sich im Krankenstand so verhalten, dass sie so rasch als möglich wieder gesund werden.

Facebooken trotz Krankenstand – ja oder nein?

8) Inwiefern kann man Ärger bekommen, wenn man auf Facebook und Co. aktiv ist, während des Krankenstands Bilder postet, etc.?

Im Krankenstand hat man sich “krankenstandsgemäß” zu verhalten. Bei den meisten Erkrankungen kann wohl auch in den sozialen Netzwerken gelesen oder geschrieben werden. Sehr klug wäre es aber nicht, in dieser Zeit die letzten Urlaubsfotos hochzuladen. Wir raten grundsätzlich, auch auf Facebook seriös zu agieren, um auch (potentiellen) Arbeitgebern ein gutes Bild von sich zu vermitteln.

9) Wenn man einen Schreibtischjob hat und sich die „Schreibhand“ bricht, muss man trotzdem arbeiten gehen (und mit der anderen Hand tippen, etc.)?

Ob ein Krankenstand „erforderlich“ ist, also Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, entscheidet immer ein Arzt.

10) Gibt es Umstände, unter denen der Arbeitgeber einem anordnen darf, trotz Krankenstands von zuhause aus zu arbeiten?

Nein. Ein erkrankter Arbeitnehmer muss während des Krankenstandes keine Arbeitsleistung erbringen und auch nicht ständig für den Arbeitgeber per Telefon oder Internet erreichbar sein. Einzelne Nachfragen wird man jedoch, vor allem wenn es sich mit der Erkrankung vereinbaren lässt, beantworten müssen, insbesondere, wenn dadurch unverhältnismäßige Nachteile, die die Firma ohne diese Informationen erleiden würde, vermieden werden können. Keinesfalls haben erkrankte Arbeitnehmer jedoch die Pflicht, krank in die Firma zu kommen oder von zu Hause aus zu arbeiten.

Krank im Urlaub – und jetzt?

11) Wenn man im Urlaub erkrankt: Müssen einem Urlaubstage gut geschrieben werden? Wie genau funktioniert das?

Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlieren ArbeitnehmerInnen die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

–       die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert

–      die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde

–      ArbeitnehmerInnen ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen und

–      ArbeitnehmerInnen bei Wiederantritt der Arbeit unaufgefordert die Krankenstandsbestätigung vorlegen

12) Darf man im Krankenstand gekündigt werden?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, dass man während eines Krankenstandes nicht gekündigt werden kann. Dem ist aber leider nicht so. Auch im Krankenstand kann man gekündigt werden. Arbeitnehmer sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Seitens des Arbeitgebers sind jedoch die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und –termine einzuhalten. Durch eine Kündigung im Krankenstand erspart sich ein Arbeitgeber auch nichts, da er aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen den Lohn / das Gehalt für den Krankenstand bezahlen muss, soweit der erkrankte Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand hat.

>>Wenn Krankenstände kontrolliert werden: Was dürfen Krankenfürsorger der WGKK?

(DHE)

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