Wer seine Jahreskarte kündigen wollte, konnte dies bisher ohne Probleme tun, verbleibende Monate wurden zurückgezahlt. Ab 1. August wird sich das ändern.
Jahreskarte-Neuregelung: Darum kommt sie
Grund für die Neuregelung: Zu viele Kunden hätten die Jahreskarte für kurze Zeiträume – etwa einen längeren Urlaub – gekündigt, um sie danach wieder neu abzuschließen. “Ein unfassbarer Verwaltungsaufwand”, der für das Unternehmen nicht mehr tragbar sei, so der Sprecher. Zudem sei diese Vorgangsweise unfair gegenüber jenen Kunden, die sich für Tickets mit kürzerer Laufzeit entscheiden.
Vorzeitige Kündigung kostet 18 Euro
Eine Kündigung sei natürlich immer noch möglich, wurde betont. Auch die nicht verbrauchten Monate werden weiterhin zurückgezahlt – allerdings wird die Gebühr von 18 Euro einbehalten. Die neuen Vertragsbedingungen gelten ab 1. August für Neukunden, für Bestandskunden werden sie erst mit der nächsten Verlängerung der Jahreskarte geltend.
Kritik seitens der Arbeiterkammer
Kritik an den Kündigungsgebühren kommt von der Arbeiterkammer: Sie bezeichnete die Regelung in einer Aussendung als “aufwendig und kundenunfreundlich”. Statt einer Verwaltungsgebühr wünscht man sich hier etwa eine Halbjahreskarte oder eine günstige, nicht übertragbare Monatskarte.
(apa/red)