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Trotz Weihnachten: Kurzparkzonen gelten auch am 24. Dezember und 31. Dezember

Kurzparkzone auch zu Weihnachten: Am 24. Dezember nicht den Kurzparkschein vergessen!
Kurzparkzone auch zu Weihnachten: Am 24. Dezember nicht den Kurzparkschein vergessen! ©APA
Trotz Feierstimmung sind der 24. Dezember und der 31. Dezember keine Feiertage: Wenn Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind, sollten Sie in Kurzparkzonen Ihren Parkschein nicht vergessen.

Obwohl viele bereits frei haben, hebt der “Heilige Abend” die Kurzparkzonen nicht auf. Der ÖAMTC erinnert: Prinzipiell sind der 24. und 31. Dezember keine gesetzlichen Feiertage. Daher gelten die Kurzparkzonen auch an diesen Tagen. Parkscheine sind grundsätzlich zu lösen.

Kurzparkzone gilt auch am 24. Dezember

Da der 24. Dezember als normaler Werktag gilt, gelten auch die Kurzparkzonen. Der 25. und 26. Dezember dagegen sind gesetzliche Feiertage und heben die Kurzparkzonenregelungen in fast ganz Österreich auf.

Parken bei Wiener Stadthalle

Wer im 15. Bezirk rund um die Wiener Stadthalle parken möchte, muss auch an den Weihnachtsfeiertagen einen Kurzparkschein ausfüllen. Die generelle Kurzparkzone rund um die Wiener Stadthalle gilt auch an Feiertagen, und somit auch am Christ- und Stephanitag, von 18 bis 22 Uhr. Die Parkdauer ist hier auf 2 Stunden begrenzt. Der 27. Dezember ist ein Sonntag – auch hier gelten dieselben Regelungen. Erst Montag, der 28. Dezember 2015, ist wieder ein normaler Werktag und “setzt” Kurzparkzonenregelungen “wieder in Kraft”.

Alle Infos zu den Parkregelungen in Wien finden Sie hier.

 

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