Eine von der Verteidigung als Zeugin beantragte Psychiaterin, die den Mann seit Jahren betreut, war nicht erschienen.
Gutachter fand keine Unzurechnungsfähigkeit
Der Gutachter Karl Dantendorfer hatte beim Verhandlungsauftakt Mitte Mai dem Angeklagten Dispositions- und Diskretionsfähigkeit bescheinigt und keine Hinweise auf einen Schuldausschließungsgrund aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung gefunden. Aus mittlerweile vom Gericht beigeschafften Krankenunterlagen ergab sich jedoch, dass der Mann sieben Wochen vor der inkriminierten Bluttat im Krankenhaus Hietzing behandelt wurde, nachdem er in einer Apotheke ohnmächtig geworden war. Im mit 4. August datierten Patientenbrief wird festgehalten, bei einer neurologischen Begutachtung hätte sich neben einer Opiatabhängigkeit eine “affektive Störung” gezeigt.
Psychiaterin als Zeugin fiel aus
Aus diesem Grund beantragte die Verteidigung, eine Psychiaterin der Suchtgifthilfe, die den 45-Jährigen seit Jahren betreut, als Zeugin anzuhören. Die Frau blieb der Verhandlung am Montag allerdings unentschuldigt fern. In einem längeren Telefonat erfuhr die Vorsitzende des Schwurgerichts, Nina Steindl, dass die Ärztin erkrankt sei. Verteidiger Mathias Burger hielt den Antrag aufrecht, Steindl lehnte dies jedoch ab. Für die Richterin reichten die Ausführung des Gutachters Dantendorfer, der dem Angeklagten nach zwei Begutachtungen keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung bescheinigte.
45-Jähriger mit Drogen-Vergangenheit hört Stimmen
Obwohl sich der 45-Jährige des Öfteren über Stimmen in seinem Kopf beklagte, führte Dantendorfer das auf den jahrelangen Opiatmissbrauch des Suchtkranken zurück. “Bei Opiaten können akustische Halluzinationen auftreten”, meinte der Gerichtspsychiater. Dantendorfer hielt sein bisheriges Gutachten somit voll aufrecht. Der Sachverständige erklärte, der 45-Jährige wäre im Mai 2015 drogenfrei aus der Haft entlassen worden. Nur einen Tag später wäre der Mann zur Drogenberatung gegangen und habe gemeint, er sei substituiert, so habe er mit den Opiaten wieder angefangen.
Prozess um Mord wegen Sex-Video in Margareten
Der chemische Sachverständige Günther Gmeiner hat die Blut- und Urinproben, die zwei Stunden nach der Tat entnommen worden sind, untersucht. Neben notfallmedizinischen Medikamenten hat er Opiate, Beruhigungsmittel und Neuroleptika festgestellt. Die meisten Medikamente seien jedoch in einem “therapeutischen Bereich”, also nicht überdosiert gewesen, und hätten eine “zentral dämpfende und beruhigende Wirkung” verursacht.
Der 45-Jährige wird beschuldigt, in der Nacht auf den 25. September 2015 seine 40 Jahre alte Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Margareten erstochen zu haben. Weil die Frau heimlich ein Video mitgeschnitten, das sie mit ihrem Partner beim Sex zeigte, kam es zum Streit. Der Mann griff zu einem Küchenmesser und stach der Frau zwei Mal in den Hals, sodass diese verblutete.
(apa/red)