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Gemeindebau-Wohnungen: "Heimvorteil"-Vorreihung für jeden zweiten Suchenden

Jeder zweite Bewerber für eine Langzeitwohnung hat einen "Wien-Bonus"
Jeder zweite Bewerber für eine Langzeitwohnung hat einen "Wien-Bonus" ©APA
Seit im Juli 2015 eine neue Regelung eingeführt wurde, in der die Vergabe von Gemeindebau-Wohnungen bevorzugt an Personen erfolgt, die schon lange in Wien wohnen, konnten mehr als die Hälfte aller Bewerber bereits davon profitieren.

Dieser von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig als Erfolg bezeichnete “Wien-Bonus” führte jedoch auch dazu, dass erst neu Zugezogenen mit längeren Wartezeiten konfrontiert werden.

Vorreihung bei Wohnungen im Gemeindebau und geförderten Bereich

Für fünf Jahre Hauptwohnsitz gibt es drei Monate Vorrückung, für zehn Jahre sechs Monate und für 15 Jahre neun Monate. 17.374 von 33.869 in den vergangenen zwölf Monaten ausgestellten “Wohntickets” – so nennt die Stadt die Anmeldescheine – wurden bereits auf den “Wien-Bonus” geprüft. In 9.559 Fällen wurde er angerechnet, gut zwei Drittel der Profiteure bekamen gar die Maximal-Gutschreibung von neun Monaten.

Nachteile für viele Kurzzeit-Wiener

Dieser “Heimvorteil”, wie Ludwig am Donnerstag die Bevorzugung in einer Pressekonferenz nannte, bringt freilich Nachteile für viele Kurzzeit-Wiener. “Richtig ist: Wenn die einen vorgerückt werden, müssen andere länger warten”, räumte der Ressortchef auf Nachfrage ein. Zahlen, um wie viel länger die Betroffenen nun durchschnittlich Geduld haben müssen, konnte Ludwig (noch) nicht nennen. Eine Abschätzung sei hier erst längerfristig möglich. Außerdem werde man durch die geplante Anhebung der Neubauleistung einen Teil abfedern, hieß es.

Durchschnittliche Wartezeit: Eineinhalb bis zwei Jahre

Derzeit befinden sich übrigens rund 25.000 Personen auf der Gemeindebau-Warteliste. Anfang 2015 waren es noch gut 29.000. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt eineinhalb bis zwei Jahre, so Ludwig. Umsetzen will der Wohnbaustadtrat demnächst übrigens den Parteitagsbeschluss der Wiener Roten. Mitte April fand dort ein Antrag der kritischen “Sektion 8” eine Mehrheit, wonach die Weitergabe des Mietrechts an entfernte Verwandte – darunter fallen etwa auch Großtanten oder Schwiegereltern – nicht mehr möglich sein soll. “Das ist in Ausarbeitung”, im Herbst wolle er seinen diesbezüglichen Vorschlag präsentieren, kündigte Ludwig heute an. Die Zahl der Betroffenen hält sich ohnehin in Grenzen. Bei 9.000 bis 11.000 Wohnungsvergaben pro Jahr fallen in etwa 300 unter die besagte Kategorie.

(APA/Red.)

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