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MA 48-Abschleppdienst informiert über temporäre Halteverbote in Wien

Der MA 48-Abschleppdienst arbeitet im Sinne der Sicherheit für die Wienerinnen und Wiener
Der MA 48-Abschleppdienst arbeitet im Sinne der Sicherheit für die Wienerinnen und Wiener ©APA (Sujet)
Für das kommende erste Adventwochenende ist ein Run auf Weihnachtsmärkte und Einkaufsstraßen vorprogrammiert. Der Abschleppdienst der MA 48 wird wieder voll im Einsatz sein, um für Sicherheit zu sorgen - und informiert im Vorfeld über derzeit geltende temporäre Halteverbote.
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Alle Jahre wieder: Auch heuer wird der Abschleppdienst der MA 48 wieder gefordert sein, um Einfahrten, Busparkplätze und Behindertenzonen frei zu halten. Die ungehinderte und rasche Zufahrt von Rettungskräften zu Unfallstellen muss jederzeit möglich sein, die Öffis dürfen nicht durch parkende Autos behindert werden.

Appell der MA 48: Öffis benutzen

Im Sinne einer stressfreien Vor-Weihnachtszeit appelliert die MA 48 an alle Weihnachtsmarktbesucher, das Top-Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel anstatt das Auto zu nutzen. Für die MA 48 ist das Abschleppen kein Gewinn, sondern ein Kostenersatz für den allgemeinen Aufwand ihrer Tätigkeit im Sinne der Sicherheit der Wienerinnen und Wiener und der Gäste in der Stadt.

Einsatz-Hotspots sind traditionell die Umgebung der zahlreichen Adventmärkte und Einkaufszentren, aber auch Lade- und Behindertenzonen bzw. Haltestellenbereiche, wo verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge entfernt werden müssen.

Achtung: Temporäre Halteverbote in Wien

Auf der Arbeiterstrandbadstraße und im Bereich des Schlosses Schönbrunn gelten während der Adventszeit für PKWs temporäre Halteverbote. Diese Parkplätze werden benötigt, um die zahlreichen Touristenbusse aufzunehmen. Die Hinweise wurden bereits eine Woche vor Beginn der Adventszeit angebracht, um böse Überraschungen zu vermeiden und gelten an allen vier Adventwochenenden.

Abseits der Adventmärkte konzentrieren sich die Abschleppungen auf jene Ein- und Ausfahrtsstraßen, in denen ein temporäres Halte- und Parkverbot gilt, etwa auf der Triester Straße, am Gürtel, auf der Zweier-Linie oder der Lände.

Trauriger Gründungsgrund des MA 48-Abschleppdiensts

Einsatzkräfte müssen jederzeit und ungehindert zu Unfallstellen oder Bränden fahren können. Eine Verzögerung von wenigen Minuten kann fatale Folgen für die Betroffenen haben. Der Anlass für die Gründung einer eigenen Abschleppgruppe bei der MA 48 im Jahr 1974 war ein trauriger: Eine Frau kam bei einem Wohnungsbrand in der Wiener Innenstadt ums Leben, da der Feuerwehr von falsch geparkten Fahrzeugen die Zufahrt versperrt war.

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