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Wenn Unbekannte Kinder ansprechen: Präventionstipps der Wiener Polizei

Eltern sollten ihren Kindern erklären, was zu tun ist, wenn Fremde sie ansprechen
Eltern sollten ihren Kindern erklären, was zu tun ist, wenn Fremde sie ansprechen ©APA (Sujet)
In der letzten Zeit häuften sich in mehreren Wiener Bezirken Vorfälle, bei denen Unbekannte Kinder ansprechen, die allein unterwegs sind - zuletzt in Hietzing. Teils versuchten die Täter, die Kinder in ein Auto zu locken. Die Wiener Polizei hat Sicherheitstipps für Eltern und Kinder.
Vorfall in Wien-Hietzing
Lockversuche in Auto
Schüler angesprochen

Am Montagvormittag wurden zwei achtjährige Buben auf dem Weg zur Schule von einem unbekannten Mann auf merkwürdige Weise angesprochen und ausgefragt. Die besorgte Mutter meldete VIENNA.at den Vorfall in Wien-Hietzing.

Auch die Polizei wurde über das Vorkommnis informiert und gab im Gespräch mit VIENNA.at Tipps zur Prävention. Polizeisprecherin Michaela Rossmann betonte, dass die Exekutive derlei Vorfälle grundsätzlich sehr ernst nehme.

Umgang mit Fremden: Sicherheitstipps

Fremde Täter:

  • Auf bekannten, vertrauten Strecken sollte Ihr Kind „Rettungsinseln“ kennen, wie z.B. Geschäfte oder Lokale
  • Erwachsene um Hilfe bitten, wenn das Kind ein Gefühl von Angst verspürt
  • Fremden nicht die Wohnungstür öffnen und sich nichts von ihnen versprechen lassen
  • Niemals mit fremden Personen mitgehen – sich mit Eltern für den Notfall ein „Codewort“ ausmachen
  • Fremde „per Sie“ ansprechen, damit die Umgebung merkt, dass Ihr Kind diese Person nicht kennt
  • Keine Auskünfte an Fremde, weder persönlich noch am Telefon oder Internet
  • Keine persönlichen Daten wie zB der Name des Kindes oder die Adresse am Rucksack sichtbar vermerken.

Der Unbekannte spricht das Kind persönlich beim Namen an und erweckt daurch bei dem Kind den Eindruck, dass man sich kennt.

Wenn Bekannte Kinder-Grenzen missachten

Bekannte Täter:

Den Kindern vermitteln, dass:

  • Sie auch zu Erwachsenen „nein“ sagen dürfen, wenn ihre Grenzen von diesen missachtet werden
  • Sie über ihren eigenen Körper selbst entscheiden können und sich gegen unangenehme Berührungen – auch von Familienmitgliedern – wehren dürfen
  • Sie sich auf ihre eigenen Gefühle (gute und schlechte „Bauchgefühle“) verlassen sollen
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