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Parken am 24. Dezember in Wien: Alle Infos zu den Regelungen und Ausnahmen

Am 24. Dezember müssen in den Parkpickerlbezirken grundsätzlich keine Parkscheine ausgefüllt werden - mit einigen Ausnahmen.
Am 24. Dezember müssen in den Parkpickerlbezirken grundsätzlich keine Parkscheine ausgefüllt werden - mit einigen Ausnahmen. ©APA (Sujet)
Weihnachten fällt heuer auf einen Samstag. Was das für Autofahrer in Wien bedeutet und wo es Ausnahmen beim Parken gibt, lesen Sie hier.

Der 24. Dezember fällt heuer auf einen Samstag. Das bedeutet, dass grundsätzlich in den Parkpickerlbezirken laut ÖAMTC keine Parkscheine ausgefüllt werden müssen. Ausgenommen sind Kurzparkzonen rund um Bahnhöfe und Spitäler, der Stadthallenbereich sowie die Anrainerparkplätze.

“Gratis” Parken am 24. Dezember: Ausnahme bei Anrainerparkplätzen

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden – also auch nicht von Motorrädern und Mopeds. Die ÖAMTC-Experten empfehlen deshalb, in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.

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