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Von Schönbrunn zur Altstadt: Alle Informationen zum Weltkulturerbe Wien

Alle Informationen rund um das Wiener Weltkulturerbe
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Nach den Konventionen der UNESCO gibt es in Österreich neun Welterbestätten, zwei davon befinden sich in Wien. Wodurch sich diese auszeichnen und was genau dabei geschützt wird, ist hier nachzulesen.
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In der Bundeshauptstadt wurden sowohl das Schloss und die Gärten von Schönbrunn als auch das historische Zentrum der Stadt zum Welterbe deklariert, Österreich ist mit dieser (internationalen) Auszeichnung der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) verpflichtet, im Dienste der Weltgemeinschaft für die “Erhaltung und Verfügbarkeit” der jeweiligen Stätten zu sorgen.

Das sind die UNESCO-Welterbestätten in Wien

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• Schloss und Park von Schönbrunn

Das von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkrieges als Sommerresidenz des österreichischen Kaiserhauses dienliche Schloss gilt als repräsentatives Machtsymbol der Habsburger. Die opulente barocke Residenz wurde zusammen mit den Nebengebäuden, dem Tiergarten und auch dem Park samt Glashäusern im Jahr 1996 in die UNESCO-Welterbestätten aufgenommen.

Die etwa 120 Hektar große Grundfläche, welches als Kernzone gilt, umfasst dabei das Schlossareal, das im Norden vom Wiental (Schönbrunner Schlossallee), im Süden vom Straßenzug Am Fasangarten, im Westen vom Friedhof Hietzing und Maxingstraße sowie im Osten von der Gaßmannstraße bzw. Grünbergstraße eingegrenzt wird. Sowohl Schloss als auch Park stehen unter vollständigem (vollflächigem) Denkmalschutz.

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Grund für die Aufnahme in die Welterbe-Liste

Die Einheit aus Schloss und Park sowie dessen außergewöhnlicher, universeller Wert führte zur Aufnahme in die Liste der Welterbestätten. Als Begründung wurde einerseits die Tatsache angeführt, das es sich hierbei um ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft und auch hervorragendes Beispiel eines Gebäudetypus bzw. eines architektonischen Ensembles handelt, welches einen bedeutsamen Abschnitt der Geschichte abbildet.

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• Historisches Zentrum von Wien

Im Dezember 2001 wurde das Historische Stadtzentrum in die Weltkulturerbeliste der UNESCO aufgenommen. Hier treffen sich im imperialen Flair der Altstadt gleich drei Epochen: Vom Mittelalter durch den wichtigsten gotischen Bau Österreichs, den Stephansdom, über die durch die üppigen Kuppeln der Hofburg erkennbare Barockzeit bis hin zu den Bauten der Gründerzeit des späten 19. Jahrhunderts, in der etwa neben der prunkvollen Staatsoper auch das Kunsthistorische Museum entstand.

Neben zahlreichen sakralen und kulturellen Repräsentationsbauten gilt die Innenstadt als eines der geschlossensten Stadtdenkmäler Europas, welches auch musikalische Tradition in sich trägt und opulente Kunstsammlungen beherbergt. Wien wird seit dem 16. Jahrhundert als Musikhauptstadt Europas anerkannt, was ebenfalls als Grund für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbestätten-Liste angeführt wird.

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Kern- und Außenzone der Welterbestätte

Neben der geschlossenen Kernzone mit rund 371 Hektar Ausdehnung sowie etwa 1.600 Objekten, welche vorwiegend den ersten Gemeindebezirk abdeckt (das Donaukanalufer ist ausgenommen), finden sich auch das Belvedere und der Stadtpark im dritten Bezirk, die Karlskirche und der Karlsplatz im vierten Bezirk, das Areal des MuseumsQuartier und das Volkstheater im siebten Bezirk sowie ein Abschnitt im neuen Gemeindebezirk, der auch die Votivkirche beinhaltet, in dieser Eingrenzung.

Die Außen- oder Pufferzone umgibt die Kernzone ringförmig und umfasst 2950 Objekte auf 462 Hektar. Beide Ufer des Donaukanals in den Bezirken Innere Stadt, Leopoldstadt, Landstraße, Alsergrund und Brigittenau Teil jener Zone, ebenso zwischen Friedensbrücke im Norden und der Ulrichgasse. Der Abschnitt der Rossau sowie der Osten der Alservorstadt am Alsergrund sind ebenfalls teilweise der Außenzone zugehörig. Ein schmaler Streifen des fünften Bezirkes, eine größere Fläche im dritten Bezirk, der Großteil von Wieden, die Bezirksteile Laimgrube, Windmühle sowie der Osten von Mariahilf im sechsten Bezirk sowie östliche Abschnitte im siebten und achten Bezirk zählen ebenfalls zur Außenzone.

(Red. / Alle Bilder: APA)

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