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Mordprozess gegen 46-Jährigen wegen Brandstiftung am Hohen Markt: Tag 1

Blick in den Brandstiftungsprozess.
Blick in den Brandstiftungsprozess. ©APA
Am Dienstag musste sich ein 46-Jähriger wegen Mordes am Straflandesgericht verantworten. Er wird beschuldigt am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt n der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt zu haben. Dabei war eine 23-jährige Nachbarin des Angeklagten ums Leben gekommen. Der Prozess wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geführt. Das Urteil soll erst im Herbst folgen.
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Bereits im Oktober war der Mann vor Gericht gestanden – damals nur wegen Brandstiftung mit tödlichem Ausgang. Der Schöffensenat kam nach dem Beweisverfahren jedoch zum Schluss, dass Indizien dafür vorliegen, dass der 46-Jährige mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Es erging daher ein Unzuständigkeitsurteil.

Angeklagter sieht sich “nicht schuldig”

Jetzt muss ein Schwurgericht nach der modifizierten Anklage, in der auch der Vorwurf des versuchten Mordes an den 14 übrigen Hausbewohnern erhoben wird, die Schuldfrage klären. Für den Angeklagten – einen offenbar mäßig erfolgreichen Unternehmensberater – geht es um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Er verantwortet sich vor Richterin Martina Krainz mit “nicht schuldig”.

Der 46-Jährige sollte aus dem Eckhaus am Hohen Markt delogiert werden, in das er im Oktober eingezogen war. Für die Wohnung in der Marc-Aurel-Straße hatte er angeblich nicht eine einzige Monatsmiete bezahlt. Wenige Stunden vor der Räumung hat er in seiner Bleibe einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin verschüttet und Feuer gelegt haben. Die Detonation hatte verheerende Folgen: Das Zinshaus wurde verwüstet, die in der Nachbarwohnung schlafende 23-Jährige wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen und in den Trümmern eingeklemmt.

Der Staatsanwalt verdeutlichte mit zahlreichen Bildern die extremen Verwüstungen, die die Explosion des Luft-Benzin-Gemisches angerichtet hatte: Am gegenüberliegenden Haus waren Fassadenplatten zertrümmert und drei Zwischenwände zu den Nachbarwohnungen zerstört worden.

Brandstiftung wenige Stunden vor Delogierungstermin

Laut Anklage soll der 46-Jährige schon längere Zeit auf zu großem Fuß gelebt haben. Wenige Stunden vor dem Delogierungstermin soll er zur Tat geschritten sein und sich selbst verletzt haben, als die Wohnungstür durch die Explosion auf den Gang geschleudert wurde. Deshalb habe er laut Staatsanwalt auch nicht jene fünf Liter Benzin gezündet, die er zuvor in seinem Kellerabteil verschüttet hatte – dadurch wäre den Hausbewohnern jeder Fluchtweg abgeschnitten gewesen.

Zudem hätte er einen weiteren Vermieter, der den säumigen Bewohner auf die Straße setzen ließ, bedroht: Am Tag nach dem Unglück hätte er diesem sinngemäß mitgeteilt, dass es den falschen erwischt hätte und er werde es “krachen” lassen.

Der Beschuldigte blieb bei seiner Verantwortung und bekannte sich nicht schuldig. Seine bisherigen Aussagen seien wahrheitsgemäß. Im ersten Prozess hatte er ausgesagt, dass er mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers “überhaupt nichts zu tun” habe. Er habe die Nacht auf den 16. April bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund unruhig geworden, daher habe er diesen äußerln geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte.

46-Jähriger beschuldigt Vermieter

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort Benzin verschüttet haben, so die Verantwortung des 46-Jährigen bei der ersten Verhandlung. Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei “die Explosion losgegangen”. Er habe einen “Feuerball” wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei schließlich “im Schock davongelaufen”.

Als möglichen Unbekannten, der das Feuer gelegt haben könnte, brachte der 46-Jährige am Dienstag seinen Vermieter ins Spiel. In der Beschuldigteneinvernahme beschränkte sich die Richterin zunächst auf den Lebensweg des Angeklagten. Zur Tat selbst wollte sie ihn erst am Mittwoch befragen. Vorher sollte der Brandsachverständige sein Gutachten präsentieren.

Ein forensischer Gutachter berichtete davon, dass in den Schuhbändern des Angeklagten Spuren von Benzin nachgewiesen werden konnten. Ob diese davon stammen, dass dieser tatsächlich den Brandbeschleuniger in seiner Wohnung verschüttet hatte oder – wie von ihm behauptet – lediglich im Zuge der Explosion damit “kontaminiert” wurde, sei allerdings nicht zu unterscheiden.

(apa/red)

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