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Explosion am Hohen Markt: Verurteilter legt Berufung gegen Höchststrafe ein

Der mittlerweile 47-Jährige legte Berufung gegen die Höchststrafe ein.
Der mittlerweile 47-Jährige legte Berufung gegen die Höchststrafe ein. ©APA
Am Donnerstag beschäftigt sich der OGH mit der Explosion am Hohen Markt in Wien, die 2014 einer Studentin das Leben gekostet hat. Der mittlerweile 47-jährige Täter legte gegen den Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde und gegen die Höchststrafe Berufung ein.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich am Donnerstag mit einer Explosion am Hohen Markt in Wien, die am 16. April 2014 eine 23-jährige Studentin das Leben gekostet hat. Ein mittlerweile 47 Jahre alter Mann soll seine Wohnung mit Benzin angezündet haben. Als diese in die Luft flog, kam die zu diesem Zeitpunkt in der Nebenwohnung schlafende junge Frau unter herabfallenden Trümmern ums Leben.

Explosion am Hohen Markt: Verurteilter legte Berufung ein

Der 47-Jährige – er hätte aufgrund von Mietrückständen delogiert werden sollen und soll deshalb das Feuer gelegt haben – wurde dafür im Dezember 2015 im Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen den Schuldspruch wegen Mordes, 15-fachen versuchten Mordes und Brandstiftung legte er Nichtigkeitsbeschwerde, gegen die Höchststrafe Berufung ein.

Er behauptet, er habe mit der Feuersbrunst nichts zu tun gehabt. Ein Unbekannter sei in seine Wohnung eingedrungen und habe dort den Inhalt eines mit Benzin gefüllten 15 Liter-Kanisters verschüttet.

(APA/Red)

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