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Brandstiftung am Hohen Markt: Mord- Prozess gegen 46-Jährigen hat begonnen

Der Angeklagte (r.) beim Prozess in Wien
Der Angeklagte (r.) beim Prozess in Wien ©APA
Seit Dienstagvormittag muss sich jener 46-jährige Mann, der am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt in der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt haben soll,  wegen Mordes im Straflandesgericht verantworten. Bei der Explosion war eine 23 Jahre alte Nachbarin des Angeklagten ums Leben gekommen.
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Der Prozess ist für zwei aufeinanderfolgende Tage anberaumt, das Urteil soll erst in Herbst gefällt werden.

Erster Prozess mit Überraschungswende

Der Mann war bereits im Oktober vor Gericht gestanden – damals lediglich wegen Brandstiftung mit tödlichem Ausgang. Der Schöffensenat kam nach einem umfangreichen Beweisverfahren jedoch zum Schluss, dass Indizien dafür vorliegen, dass der 46-Jährige mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Es erging daher ein Unzuständigkeitsurteil.

Jetzt muss ein Schwurgericht nach der modifizierten Anklage, in der auch der Vorwurf des versuchten Mordes an den übrigen Hausbewohnern erhoben wird, die Schuldfrage klären. Für den Angeklagten – einen offenbar mäßig erfolgreichen Unternehmensberater – geht es um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Den Prozess leitet Richterin Martina Krainz.

Delogierung drohte dem Angeklagten

Laut Anklage sollte der 46-Jährige aus dem repräsentativen Eckhaus am Hohen Markt delogiert werden, in das er im Oktober eingezogen war. Für die Wohnung in der Marc-Aurel-Straße hatte er angeblich nicht eine einzige Monatsmiete bezahlt. Wenige Stunden vor der Räumung soll er in seiner Bleibe einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin verschüttet und Feuer gelegt haben. Die Detonation hatte verheerende Folgen: Das Zinshaus wurde verwüstet, die in der Nachbarwohnung schlafende 23-Jährige wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen und in den Trümmern eingeklemmt.

Explosion: Bilder der Verwüstung am Hohen Markt

Der Staatsanwalt verdeutlichte mit zahlreichen Bildern die extremen Verwüstungen, die die Explosion des Luft-Benzin-Gemisches angerichtet hatte: Am gegenüberliegenden Haus waren Fassadenplatten zertrümmert und drei Zwischenwände zu den Nachbarwohnungen zerstört worden.

Laut Anklage soll der 46-Jährige schon längere Zeit auf zu großem Fuß gelebt haben. Wenige Stunden vor dem Delogierungstermin soll er zur Tat geschritten sein und sich selbst verletzt haben, als die Wohnungstür durch die Explosion auf den Gang geschleudert wurde. Zudem hätte er einen weiteren Vermieter, der den säumigen Bewohner auf die Straße setzen ließ, bedroht – am Tag nach dem Unglück hätte er diesem sinngemäß mitgeteilt, dass es den falschen erwischt hätte und er werde es “krachen” lassen.

46-Jähriger über Brandstiftung: “Nicht schuldig”

Der Beschuldigte blieb bei seiner Verantwortung und bekannte sich nicht schuldig. Seine bisherigen Aussagen seien wahrheitsgemäß. Im ersten Prozess hatte er ausgesagt, dass er mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers “überhaupt nichts zu tun” habe. Er habe – wie jeden Dienstag – die Nacht auf den 16. April bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund unruhig geworden, daher habe er diesen äußerln geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte.

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort “zufällig oder gefinkelt, ich weiß es nicht” Benzin verschüttet haben, so die Verantwortung des 46-Jährigen bei der ersten Verhandlung. Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei “die Explosion losgegangen”. Er habe einen “Feuerball” wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei schließlich “im Schock davongelaufen”.

Gutachten bei Mordprozess ausständig

Als möglichen Unbekannten, der das Feuer gelegt haben könnte, brachte der 46-Jährige seinen Vermieter ins Spiel. Dieser habe Kontakt zur Ostmafia, behauptete er am Dienstag in seiner Beschuldigteneinvernahme, die sich laut der Richterin zunächst auf den Lebensweg des Angeklagten beschränken sollte. Zur Tat selbst wollte sie ihn erst am Mittwoch befragen. Vorher sollte der Brandsachverständige sein Gutachten präsentieren.

(apa/red)

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